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Berlin: Bedarf nachgewiesen: Kitaplatz garantiert

In der kommenden Woche beschäftigt sich der Rat der Bürgermeister mit der neuen Kita-Verordnung, die neue Kriterien für die Vergabe von Kita-Plätzen festlegt. Unter anderem wird, wie berichtet, der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, der bisher für drei bis sechs Jahre alte Kinder gilt, auf Zweijährige ausgeweitet.

In der kommenden Woche beschäftigt sich der Rat der Bürgermeister mit der neuen Kita-Verordnung, die neue Kriterien für die Vergabe von Kita-Plätzen festlegt. Unter anderem wird, wie berichtet, der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, der bisher für drei bis sechs Jahre alte Kinder gilt, auf Zweijährige ausgeweitet. Zudem erhalten Eltern, die einen Bedarf für Betreuungszeit über die bisher gesetzlich garantierten fünf Stunden täglich nachweisen können, einen verbindlichen Anspruch auf diese Zeit. Das Jugendamt ist danach verpflichtet, diesen Eltern einen entsprechenden Platz zuzuweisen. Ein Kriterium für den Bedarf ist beispielsweise die Berufstätigkeit beider Elternteile, auch soziale und pädagogische Gründe werden anerkannt, sagt Lisa Westermann, Jugendamtsleiterin in Reinickendorf.

Man könne jetzt nicht mehr damit rechnen, automatisch eine Ganztagesbetreuung zu erhalten, sagt Ursula Meys, Jugendstadträtin in Spandau: "Es wird genauer geprüft werden, ob der Bedarf da ist." Allerdings habe man auch zuvor keinen rechtlichen Anspruch auf einen Ganztagesplatz gehabt. Die GEW hatte die neuen Vergabekriterien kritisiert: Sie befürchtet, dass die fünfstündige Betreuung der Kinder zum Regelfall werden soll. Bisher sei es Berliner Praxis, Kinder sieben Stunden in den Kitas zu betreuen. Die neuen Vergabekriterien werden erst vom Betreuungsjahr 2002/2003 an gelten, sagte Moritz Felgner, Sprecher der Senatsjugendverwaltung. Die derzeit - bis zum 28. Februar - laufende Anmeldung für Kitaplätze ab dem 1. August 2001 sei davon nicht betroffen.

sik

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