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Berlin: Befangenheitsantrag der vier angeklagten Mongolen wurde abgelehnt - Richter hat keine Rechte verweigert

Im Prozess gegen vier Mongolen, die eine Landsmännin vergewaltigt haben sollen, hat das Berliner Landgericht gestern einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter abgelehnt. Der Anwalt eines der Beschuldigten hatte Richter Hansgeorg Bräutigam vorgeworfen, in seiner Verhandlungsführung von der Lektüre einer Broschüre mit "Hinweisen für die Vernehmung asiatischer Beschuldigter" beeinflusst gewesen zu sein.

Im Prozess gegen vier Mongolen, die eine Landsmännin vergewaltigt haben sollen, hat das Berliner Landgericht gestern einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter abgelehnt. Der Anwalt eines der Beschuldigten hatte Richter Hansgeorg Bräutigam vorgeworfen, in seiner Verhandlungsführung von der Lektüre einer Broschüre mit "Hinweisen für die Vernehmung asiatischer Beschuldigter" beeinflusst gewesen zu sein. So habe Bräutigam den Angeklagten "in ungewöhnlich scharfem und lautstarkem Tonfall" befragt. Gegenüber dem Anwalt soll sich der Richter auf die Broschüre bezogen haben, in der diskriminierende Aussagen über Mongolen getroffen würden. In der Ablehnung des Antrages wird eingeräumt, dass der Richter der Broschüre gefolgt sei, indem er "anstelle einer persönlichen, freundlichen Verhandlungsweise" einen "betont sachlich, strengen Ton" gewählt habe. Dem Angeklagten seien aber keine Rechte verweigert worden.

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