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Berlin: Behinderte Schüler: Losverfahren entscheidet über Integration

Das Los soll künftig darüber entscheiden, ob ein behindertes Kind einen Integrationsplatz an einer Oberschule bekommt. Das sieht eine neue Verordnung der Schulverwaltung vor.

Das Los soll künftig darüber entscheiden, ob ein behindertes Kind einen Integrationsplatz an einer Oberschule bekommt. Das sieht eine neue Verordnung der Schulverwaltung vor. Begründung: Die Kapazitäten an den allgemeinbildenden Oberschulen reichten nicht aus. Wegen der knappen Haushaltskassen soll es keine bedarfsgerechte Einrichtung zusätzlicher Integrationsplätze geben. Somit müssen "überzählige" Kinder in Sonderschulen wechseln. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisierte dies gestern als willkürliches Aussortieren per Los.

In den Grundschulen gibt es zur Zeit mehr als 5000 behinderte Kinder, davon rund 600 in den sechsten Klassen. Sie müssen bis zum Sommer eine geeignete Oberschule finden. Hier gibt es aber laut GEW nur rund 150 bis 200 Integrationsplätze in siebten Klassen. Das Losverfahren soll nun verhindern, dass Plätze für Kinder, die abgelehnt wurden, vor Gericht eingeklagt werden können.

Die Oberschulen bedauern die neue Anordnung auch deshalb, weil beim Losen nicht berücksichtigt werden kann, auf welche Arten von Behinderungen die Schulen spezialisiert sind. "Das muss pädagogisch und nicht per Los ausgewählt werden", fordert deshalb Karla Werkentin, Leiterin der Weißenseer Heinz-Brandt-Hauptschule. Auf ein weiteres Problem weist Manfred Claudi von der Morgenstern-Oberschule in Kreuzberg hin: Das Los reiße Lerngruppen auseinander. Ein behindertes Kind könne dann nicht gemeinsam mit seinen Freunden, die seine Behinderung kennen und damit gut umgehen können, die Schule wechseln.

Die Senatsschulverwaltung habe sich dieses Problem wohl nicht "ganz klar gemacht", vermutet Wolfgang Podlesch vom Institut für Schule und Medien. Den Einwand der Schulverwaltung, man könne über eine "Härtefallregelung" diese Fälle lösen, weist er zurück. Nirgends sei festgelegt, was ein "Härtefall" sei.

Die Bündnisgrünen urteilten gestern, das Losverfahren und die Beschränkung der Platzzahl mache die Integrationsarbeit der Grundschulen zunichte.

sve

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