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Berlin: Behördlich getrennt, behördlich vereint

Die bosnische Familie Ristic ist glücklich. Der abgeschobene Vater darf nach Berlin zurückkehren, weil er Arbeit gefunden hat

Von Sabine Beikler

Sie haben gelacht und geweint, weil sie die Nachricht nicht glauben konnten: Bald werden Tanja, Sanja und Mutter Milica Ristic ihren Vater und Ehemann Zoran in Berlin wiedersehen. „Ich hatte Tränen vor Freude in den Augen, als wir hörten, dass mein Vater ein Einreisevisum erhalten hat“, sagte die 14-jährige Tanja gestern. Die Familie erwartet ihn in Kürze zurück in Berlin. Dann wird er vermutlich eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen.

Das Schicksal der Ristics bewegte viele Berliner. Sie waren als Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien hierher gekommen und lebten bereits neun Jahre hier, als die Familie 2004 auseinander gerissen wurde. Vater Zoran und Tochter Sanja wurden nach Bosnien abgeschoben.

Sanja durfte im vergangenen Sommer wieder nach Berlin zurückkehren und erhielt eine Aufenthaltserlaubnis. Dass nun auch der Vater zurückkommen darf, begründete Innensenator Ehrhart Körting (SPD) damit, dass Zoran Ristic eine Arbeitsstelle nachweisen kann. „Mein Vater wird eine Stelle als Bauarbeiter antreten“, sagte Tanja. Die Mutter arbeitet als Betreuerin in einem Altenpflegeheim. Tanja besucht die Fritz-Karsen-Oberschule in Neukölln und möchte nächstes Jahr eine Ausbildung zur Kinderkrankenschwester beginnen. Sanja macht gerade das Fachabitur für Sozialwesen.

Die Töchter sind hier aufgewachsen und zur Schule gegangen. Sie sprechen fließend Deutsch, die Familie hat sich gut integriert. Deshalb waren viele Berliner überrascht, als im August 2004 zwei Polizisten Tanja aus der Schule abholten und ins Abschiebegefängnis nach Köpenick brachten, wo schon ihre Eltern und ihre damals 16 Jahre alte Schwester Sanja warteten. Einen Tag zuvor hatte die Ausländerbehörde eine Verlängerung der Duldung abgelehnt, da es in Bosnien keinen Bürgerkrieg mehr gab. Die Anwälte stellten dann umgehend für die damals 13-jährige Tanja einen Asylantrag. Sie und ihre Mutter als Aufsichtsperson durften deshalb hier bleiben, Vater und Sanja mussten ausreisen und lebten von da an bei der Großmutter bei Tuzla.

Der Asylantrag wurde abgelehnt, dann nahm sich die Härtefallkommission 2005 des Falles an, Innensenator Körting folgte der Empfehlung der Kommission und sprach sich aus humanitären Gründen für eine Aufenthaltsgenehmigung für Milica und Tanja Ristic aus.

Das seit Januar 2005 geltende neue Zuwanderungsgesetz erlaubt Aufenthaltsgenehmigungen in Härtefällen. Körting hatte sich bisher vergeblich auf den Innenministerkonferenzen dafür stark gemacht, dass lange hier lebende Flüchtlingsfamilien bleiben dürfen, wenn sie nachweisen können, dass sie für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen können und sich nichts haben zu Schulden kommen lassen.

Mit den Ristics ist die Familie Aydin nicht vergleichbar. Zwar lebt auch sie schon lange hier. Aber Körting hat ein Bleiberecht für vier Kinder der türkisch-kurdischen Familie und die Eltern abgelehnt, da sie vor Jahren einen falschen Namen angegeben und zu Unrecht Sozialleistungen erhalten hatten. Auch Aktivitäten des Vaters bei der verbotenen kurdischen Partei PKK sollen bei Körtings Entscheidung eine Rolle gespielt haben.

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