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Berlin: Bei den Arbeitsgerichten türmen sich die Aktenberge

Richter können Klagen kaum bewältigen / Kläger warten rund ein Jahr auf ProzeßVON KATJA FÜCHSEL BERLIN. Die Berliner Arbeitsgerichte können die durch Rezession und Arbeitslosigkeit steigende Klageflut kaum noch bewältigen: Wer zur Zeit gegen seine Kündigung klagt, muß rund ein Jahr auf den ersten Prozeßtermin warten.

Richter können Klagen kaum bewältigen / Kläger warten rund ein Jahr auf ProzeßVON KATJA FÜCHSEL BERLIN. Die Berliner Arbeitsgerichte können die durch Rezession und Arbeitslosigkeit steigende Klageflut kaum noch bewältigen: Wer zur Zeit gegen seine Kündigung klagt, muß rund ein Jahr auf den ersten Prozeßtermin warten."Dieser Zustand grenzt schon an Rechtsverweigerung", sagt Arbeitsgerichtspräsident Achim Riedel.Mit einer Lösung des Problems sei aber auch langfristig nicht zu rechnen."Die Zeitspanne wird durch das am 1.April in Kraft getretene Arbeitsförderungsreformgesetz wahrscheinlich noch größer werden."Vor einigen Jahren, sagt Richter Riedel, hatten die Berliner Arbeitsgerichte noch den Ruf, die schnellsten in Deutschland zu sein."Anfang der 90er waren nach sechs Monaten 80 Prozent der Fälle geklärt." Dieser Schnitt habe sich jedoch mit den wachsenden Verfahrenszahlen "drastisch verschlechtert": Während die Arbeitsgerichte 1995 noch 48 000 Fälle zu bearbeiten hatten, waren es 1996 rund 61 000."Um diese Arbeit in angemessener Zeit bewältigen zu können, bräuchten wir zu den 73 Richtern noch 35 zusätzlich." Doch da auch in der Justizverwaltung zur Zeit Stellen eher abgebaut als geschaffen werden, müssen die Prozeßbeteiligten weiterhin monatelang warten.Derweil bleibt den klagenden Arbeitnehmern zumeist nichts anderes übrig, als sich - wie derzeit rund 15 Prozent der Berliner - arbeitslos zu melden.Die größte Geduld müssen dabei vor allem die Kläger aus der stark angeschlagenen Baubranche und dem öffentlichen Dienst mitbringen: "Beim öffentlichen Dienst geht es zumeist um befristete Arbeitsverhältnisse", sagt der Gerichtspräsident.Weniger überlaufen sei hingegen der Bereich "Nahrung-Genuß-Gaststätten". Die Kündigungswellen bekommen auch die Rechtsschutzversicherungen "erheblich zu spüren", sagt beispielsweise Uwe Schölermann von der "Advokat" in Hamburg.Zumal bei den Arbeitsprozessen der Kläger (beziehungsweise die Versicherung) auch im Falle eines Sieges die eigenen Anwaltskosten tragen müsse.Und wie hoch ist im Schnitt das Risiko, eine Kündigungsschutzklage zu verlieren? "Nach unserer Erfahrung", sagt Schölermann, "endet es ganz überwiegend in der ersten Instanz mit einem Vergleich". Diese Erfahrung wird auch bei der Berliner Justizverwaltung bestätigt: Rund zwei Drittel der Fälle seien in den vergangenen Jahren mit einem Vergleich - der Kläger verzichtet auf seine Stelle, bekommt aber eine Abfindung - beigelegt worden.Dies könnte sich jetzt allerdings ändern: "Wir werden voraussichtlich weniger vergleichen, da dies nach dem neuen Gesetz für den Arbeitnehmer keinen Sinn mehr macht", sagt Achim Riedel.Laut Arbeitsförderungsreformgesetz können Abfindungen seit dem 1.April nämlich auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden.Nach Ansicht des Arbeitsgerichtspräsidenten hat diese neue Regelung vor allem einen Nachteil: "Zu einem Urteil findet man viel schwerer als zu einem Vergleich." Und so müßten Kläger künftig damit rechnen, noch länger auf einen Termin warten zu müssen.Risiken bringe ein Prozeß aber auch für den Arbeitgeber mit sich: Denn bei einer Niederlage muß dieser das Kranken- und Arbeitslosengeld nachbezahlen."Da kann so mancher Kleinunternehmer nach einem Urteil gleich zum Konkursrichter gehen."

KATJA FÜCHSEL

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