zum Hauptinhalt

Berlin: Beiräte und Gewerkschaft lehnen geänderte Bestimmungen ab

Die geplante Einschränkung des Elternrechts bei der Oberschulwahl geht möglicherweise weniger glatt über die Bühne als von den Regierungsfraktionen erhofft. Elternvertreter, Gewerkschaft und Opposition machten gestern im Schulausschuss ihrem Ärger über die Gesetzesänderung Luft, die noch im März das Abgeordnetenhaus passieren soll.

Die geplante Einschränkung des Elternrechts bei der Oberschulwahl geht möglicherweise weniger glatt über die Bühne als von den Regierungsfraktionen erhofft. Elternvertreter, Gewerkschaft und Opposition machten gestern im Schulausschuss ihrem Ärger über die Gesetzesänderung Luft, die noch im März das Abgeordnetenhaus passieren soll. Weitgehende Einigkeit herrschte hingegen über ein Gesetz, das den Mangel an Berufsschullehrern mildern soll, indem auch Hochschulabsolventen mit Diplomabschluss in das Referendariat übernommen werden können.

"Das Elternrecht ist im Schulbereich ohnehin schon schwach ausgebildet", schimpfte die Landeselternvertreterin Christa Mommert, die mit Gewerkschaftschef Ulrich Thöne (GEW) und Hohenschönhausens Volksbildungsstadtrat Michael Szulczewski zur Anhörung geladen war. Deshalb werde sie nicht zustimmen, wenn das Grundschulgutachten ein stärkeres Gewicht als der Elternwille bekommen solle.

Wie berichtet, ist das Gutachten im neuen Gesetz als eines von vier Auswahlkriterien vorgesehen, wenn die Schülernachfrage die Kapazität einer Schule übersteigt. Weitere Kriterien sind die Fortführung der Sprachenfolge und des sportlichen oder musischen Profils der Grundschule sowie die Erreichbarkeit der Schule. Zudem sollen bis zu zehn Prozent der Plätze für soziale Härtefälle reserviert werden.

Gegen die höhere Gewichtung des Grundschulgutachtens läuft Frau Mommert aber nicht nur wegen der drohenden Entmachtung der Eltern Sturm. Vielmehr verweist sie auf die Statistiken zum Probehalbjahr, die belegen, dass über zwei Drittel der Schüler entgegen ihrer Grundschulprognose die Hürde nehmen. Zudem seien die Gutachten "subjektiv": Für gleiche Leistungen bekämen Schüler je nach Schule oder Lehrer einmal eine Gymnasial-, das andere Mal eine Realschulschulempfehlung.

CDU-Bildungspolitiker Stefan Schlede und auch Szulczewski räumten ein, dass Bewertungen immer subjektiv seien. Das sei aber mit Zensuren auch so, und dennoch fordere kaum jemand deren Abschaffung. Schlede hatte allerdings andere Statistiken gelesen als Frau Mommert: Wenn man nämlich nachforsche, welchen Schulabschluss die Schüler letztlich erlangten, stelle sich heraus, dass die Gutachten zu 90 Prozent zutreffend gewesen seien. Soll heißen: Viele Schüler schaffen das Probehalbjahr und scheitern dafür in späteren Jahren.

Mommert fragte, woher Schlede diese Zahlen habe, die sie jahrelang vergeblich von der Schulverwaltung gefordert habe. Vor allem aber wies sie darauf hin, dass der Gesetzentwurf vor einer Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus noch dem Landesschulbeirat zur Beratung vorgelegt werden müsse. Da sei es doch kaum zu schaffen, dass das neue Gesetz bereits für die kommenden Schulwahl gelte.

Verärgert reagierte GEW-Chef Thöne. Er berief sich auf umfangreiche Studien in Hamburg, die ergeben hätten, dass Grundschulgutachten "extrem subjektiv" ausfallen. So habe sich herausgestellt, dass Kinder seltener eine Gymnasialempfehlung bekämen, wenn sie allein erziehende Väter oder Mütter hätten oder die Eltern aus sozial niederen Berufen kämen (wir berichteten). Grüne und PDS erteilten der Einschränkung des Elternwahlrechts ebenfalls eine Absage. Sie forderten zudem, dass Schulen ihre Schüler stärker im Hinblick auf ihr Fächerprofil auswählen können sollten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false