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 Terre des Femmes inszeniert diese Hochzeitsszene, um auf das Problem der Verheiratung Minderjähriger aufmerksam zu machen.

© imago/Christian Ditsch

Bekämpfung von Kinderehen: In Berlin hat niemand einen Überblick

Wie viele verheiratete Minderjährige leben in Berlin? Das weiß niemand. Hier gibt es weniger Hilfe als in anderen Bundesländern.

Von Ronja Ringelstein

Berlin weiß nicht, wie viele Minderjährige in Ehen leben. Offiziell gemeldete Fälle: drei. Festgestellt zwischen April 2017 und April 2018. Dass das die tatsächliche Zahl ist, ist nicht wahrscheinlich. Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, das im Juli 2017 in Kraft getreten ist, wird nach einer aktuellen bundesweiten Umfrage des Menschenrechtsvereins Terre des Femmes nicht in allen Bundesländern umgesetzt. Berlin schneidet besonders schlecht ab.

Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes wurde das Mindestalter für eine Eheschließung in Deutschland ohne Ausnahme auf 18 Jahre festgelegt. Bereits geschlossene Ehen mit Minderjährigen sind aufhebbar bei einer Heirat über 16 Jahren und sogar nichtig im Falle einer Heirat unter 16 Jahren. Wird ein entsprechender ersterer Fall der zuständigen Behörde gemeldet, kann die Ehe anschließend vom Familiengericht aufgehoben werden.

Bundesweit seien 813 Fälle von Ehen mit Minderjährigen seit Inkrafttreten des Gesetzes gemeldet worden, in nur zehn Fällen seien die Ehen tatsächlich aufgehoben worden. „Was ein großer Schritt für den Kinder- und vor allem den Mädchenschutz war, kommt durch mangelnde Umsetzung des Gesetzes bei den Betroffenen nicht an“, sagt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von Terre des Femmes. „Zudem spiegelt die offiziell gemeldete Anzahl der minderjährig Verheirateten in Deutschland sehr wahrscheinlich die tatsächlich existierende nicht.“ Viele der Mädchen trauten sich nicht, Hilfe zu suchen, oder würden ihre Rechte nicht kennen. „Behörden scheinen hier auch nicht adäquat helfen zu können“, sagt Stolle.

Die Zuständigkeiten sind zunächst unklar

Während in einigen Bundesländern nur eine Behörde zuständig ist, den Antrag auf Aufhebung einer Ehe mit einer Minderjährigen – meist sind die Minderjährigen weiblich – zu stellen, sind in Berlin die zwölf Bezirke jeweils selbst zuständig. Dort allerdings, je nach Bezirk, entweder das Rechtsamt oder das Standesamt. Eine zentrale Stelle, die den Überblick hat, gibt es nicht.

Monika Michell ist Referentin bei Terre des Femmes und hat die Umfrage mit erstellt. Hierfür musste sie in Berlin zunächst höchst umständlich herausfinden, wer überhaupt zuständig ist. Im September 2017 habe es von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Auskunft gegeben, dass zunächst vorläufig das Landesjugendamt zuständig sei, sagt sie. Im März 2018 habe es dann auf Nachfrage geheißen, dass sich Änderungen ergeben hätten und die Zuständigkeit doch nicht beim Landesjugendamt liegen werde. Es sei ein Rundschreiben an die Bezirke in Arbeit, um die Zuständigkeit zu klären. Das war acht Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes.

Als klar war, dass die Bezirke zuständig sind, habe Michell die Standesämter angeschrieben und um Auskunft gebeten, ob sie zuständig und wie viele Fälle ihnen bekannt seien. Nur die Standesämter Treptow-Köpenick, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Steglitz-Zehlendorf hatten überhaupt geantwortet. Mitte beispielsweise mit der kurzen Antwort, da könne man nur „Fehlanzeige melden“. Bei den anderen hieß es, es seien „konkret keine Fälle“ aufgetreten. Ob nicht doch das Rechtsamt zuständig sei, sei nicht aufgeklärt worden.

Keine statistischen Zahlen für Berlin

„Wir haben dann aufgehört nachzufragen, weil das einfach zu aufwändig war“, sagt Michell. Die Justizverwaltung aber bestätigte ihr, es lägen für die gesamte Hauptstadt keine statistischen Zahlen vor. Tatsächlich hatte die Sozialverwaltung im Juni 2016 mitgeteilt, dass sich unter den seit Januar 2015 registrierten 66.000 Flüchtlingen, die in Berlin aufgenommen wurden, 101 verheiratete Frauen befunden haben, die noch minderjährig waren. Wie der Stand heute ist, weiß niemand. Auch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bestätigte dem Tagesspiegel, dass ihr keine gesamtstädtischen Zahlen zu Fällen von Kinderehen vorliegen. Die zuständigen Bezirksstadträte waren am Mittwoch nicht erreichbar.

„Es wäre wichtig, dass Berlin eine Handlungsanleitung erlässt, in der klar geregelt ist, was im Falle einer Kinderehe für die Fachstellen zu tun ist“, sagt Michell. Denn schließlich müsse jede Person, die einen solchen Fall bemerke, wissen, an wen sie sich damit wenden kann.

Oft bleiben die Frauen verheiratet

Die Minderjährigkeit der Frauen wird häufig festgestellt, wenn diese beim Standesamt die Geburt eines Kindes eintragen lassen. Ist die minderjährige Verheiratete älter als 16, wird das Ehepaar von der zuständigen Stelle angehört, also zum Gespräch eingeladen und Unterlagen geprüft. Anschließend kann die Behörde beim Familiengericht einen Antrag auf Aufhebung der Ehe stellen.

Auch wenn die Ehefrau mittlerweile volljährig geworden ist, kann die Ehe aufgehoben werden, allerdings kann die inzwischen Volljährige die Ehe auch bestätigen und verheiratet bleiben. Dies sei wohl der Normalfall, sagt Michell. Gerade deshalb sei es wichtig, dass die Fachstellen die Frauen beraten, um zu verhindern, dass diese die Ehe nur aus der Angst heraus, nicht versorgt zu sein, bestätigen. „Die große Aufgabe der Fachstellen wäre, hier Aufklärung darüber zu liefern, welche Anlaufstellen und Unterstützungen es für Frauen gibt“, sagt Michell.

Solange die Frauen noch unter 16 sind, sind auch die Jugendämter – wie für alle Kinder – zuständig. Solche Ehen sind nichtig, eine Meldung an die zuständige Behörde müsse dann nicht erfolgen, sagt Michell. „Wir sind ziemlich ernüchtert, denn die Jugendämter werden in diesen Fällen wohl nicht immer eingeschaltet“, sagt Michell. Diese Hilfe wäre für die Mädchen aber enorm wichtig.

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