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Demonstranten protestieren in Berlin-Friedrichshagen gegen die geplanten Flugrouten des BER über Friedrichshagen und den Müggelsee.

© dpa

Flughafen BER: Prozess um Müggelseeroute hat begonnen

Heute verhandelt das Oberverwaltungsgericht über die Müggelseeroute. Kippt auch sie – wie zuvor diejenige am Wannsee – gibt's weitere Verspätungen am Flughafen. Lesen Sie hier mehr im BER-Blog.

Die Folgen können gravierend sein – das Interesse war zunächst gering. Kurz  vor Beginn der Verhandlung um die Müggelseeroute bei Flügen vom künftigen BER-Flughafen in Schönefeld vor dem Oberverwaltungsgericht waren noch viele Plätze im Zuschauerraum frei. Kippt auch diese  Route – wie zuvor diejenige am Wannsee – gibt’s weitere Verspätungen am Flughafen.

Sollte, wie es die Kläger fordern, eine so genannte Umweltverträglichkeitsprüfung für die Route nachgeholt werden müssen, dürfte dies nach Ansicht von Experten ein Jahr dauern. Auch eine im Januar bei der Verhandlung zum Überfliegen des Reaktors in Wannsee abgetrennte Klage, die sich auf die nach Ansicht der Kläger fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung stützt, wird heute mitverhandelt.

Eine solche Prüfung hält auch die EU für erforderlich und hat deshalb ein Verfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. In einer zwei Aktenordner umfassenden Antwort hat das Bundesverkehrsministerium jetzt darauf reagiert und die Bedenken der EU zurückgewiesen. Jetzt muss die EU entscheiden, ob sie die Antwort akzeptiert oder ob sie ebenfalls klagen wird.

Sollte sich herausstellen, dass die Flüge über den Müggelsee der Umwelt schaden, müssten die Routen neu festgelegt werden. Die Deutsche Flugsicherung setzt dafür rund ein Jahr an. Somit stünden die Routen erst in zwei Jahren fest – und könnten erneut beklagt werden. Bei Starts in Tegel fliegen die Maschinen ebenfalls über ein Trinkwasserschutzgebiet. Nach der Wende waren die Flugverfahren dort einfach übernommen worden; Klagemöglichkeiten gab es nicht.

Sollte die Müggelseeroute gekippt werden, müssten auch startende Flugzeuge den Kurs über Erkner nehmen. Dies wollte auch die Fluglärmkommission vermeiden, die sich für die Müggelseeroute ausgesprochen hatte, weil die Bewohner in Erkner bereits den Krach der landenden Flugzeuge abbekommen. Doppelbelastungen sollten vermieden werden. So wurden die Anwohner in Friedrichshagen von den Flügen über den Müggelsee überrascht, von denen im Genehmigungsverfahren für den BER nie die Rede war. 

Kürzlich wurde zudem bekannt, dass das Überfliegen des Müggelsees negative Folgen für Berlins Trinkwasser haben könnte, die aber nicht gründlich untersucht wurden. Der frühere Stadtentwicklungssenator Peter Strieder hat einem Vermerk zufolge einen Fachbeamten angewiesen, die mögliche Gefährdung des Grundwassers aus einer Stellungnahme zu streichen. Er äußert sich zu den Vorwürfen aber nicht.

Heute Nachmittag will das Oberverwaltungsgericht die Frage klären, ob die vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung nach einem Vorschlag der Deutschen Flugsicherung festgelegten Routen so weit vom ursprünglich veröffentlichten Geradeauskurs abweichen, dass für sie nachträglich eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte vorgenommen werden müssen. Dies gilt sowohl für die Wannsee- als auch für die Müggelseevariante. Die im Planfeststellungsverfahren erfolgte Umweltverträglichkeitsprüfung hatte sich an der Grobplanung der Routen orientiert. Ob ein so starkes Abweichen davon wie jetzt beim Überfliegen der Wannsee- und Müggelseeregion vorgesehen ist, noch zulässig ist, wird die Verhandlung zeigen.

Für das Verfahren hat das Gericht zwei Verhandlungstage angesetzt. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass das Urteil noch heute am Abend verkündet wird.

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