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Landgericht Berlin urteilt: BER-Probleme: Klaus Wowereit war doch früher informiert

Aus der Urteilsbegründung im Fall des Ex-BER-Geschäftsführers Rainer Schwarz, die dem Tagesspiegel vorliegt, geht hervor: Der Aufsichtsrat und sein Chef Klaus Wowereit waren doch früher informiert über die Probleme auf der Baustelle als bislang zugegeben.

Kurz vor seinem Rücktritt wird Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) abermals von der 2012 gescheiterten Eröffnung des immer noch unvollendeten Hauptstadtflughafens BER eingeholt. Das Berliner Landgericht weist Wowereit, dem Aufsichtsrat und der Politik maßgebliche Verantwortung für den Umgang mit dem Desaster und die nötige Zahlung von 1,14 Millionen Euro an den Ex-Flughafen-Geschäftsführer Rainer Schwarz zu. Das geht aus der Urteilsbegründung zum Prozess gegen Schwarz hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt. Die Flughafengesellschaft hatte versucht, die Veröffentlichung zu verhindern.

Dem Urteilstext zufolge erfolgte die Kündigung von Schwarz zu spät und die Begründung, wonach der Aufsichtsrat nicht ausreichend informiert gewesen sei, war falsch. Der nach der Verschiebung im Mai 2012 genannte neue Termin im März 2013 wurde den Richtern zufolge politisch erzwungen, war aber unhaltbar.

Die Notlösung: ‚Mensch-Maschine-Kopplung‘

Die Entlassung war mit „Pflichtverletzungen“ bei der Information des Aufsichtsrates vor der abgesagten Inbetriebnahme begründet worden. Das Gericht kommt dagegen zum Schluss, dass der Aufsichtsrat bereits seit Februar 2012 wusste, wie eng es für die für den 3. Juni 2012 geplante Eröffnung werden würde. „Dem Aufsichtsrat, insbesondere ihrem Vorsitzenden, war bereits mehrere Monate vor der Absage des Termins bekannt, dass die Gebäude nur mit der Behelfslösung ‚Mensch-Maschine-Kopplung‘ würde in Betrieb genommen werden können“ und dass für diese Notlösung „ein signifikantes Genehmigungsrisiko“ bestand, heißt es.

Dann sei auf Vorschlag von Schwarz der 27. März 2013 als neuer Termin „nur eine Woche nach der Absage des vorherigen Termins, auf das Drängen des Aufsichtsrates und offensichtlich zur Besänftigung der öffentlichen Meinung verkündet worden“. Wowereit hatte sich bei der Pressekonferenz am 8. Mai 2012 öffentlich ebenso überrascht gezeigt wie Stellvertreter Matthias Platzeck. Wowereit sagte damals, er habe bis zum Wochenende den 3. Juni als Eröffnungstermin immer „mit reinem Gewissen“ als Termin bestätigt. Warum der Aufsichtsrat nicht früher von den Problemen erfahren habe, solle jetzt geklärt werden. Und: Dass der Termin an einer Entrauchungsanlage scheitere, dass große Firmen und erfahrene Experten „so ein Ding nicht hinkriegen, dafür hat mir bislang die Fantasie nicht ausgereicht“.

Senatssprecher Richard Meng hatte immer "entgegengesetzten Eindruck"

Senatssprecher Richard Meng sagte am Sonntag auf Anfrage zur Urteilsbegründung: „Ich hatte immer den entgegengesetzten Eindruck: Klaus Wowereit und auch Matthias Platzeck haben die Geschäftsführung damals gebeten, einen soliden Termin vorzulegen, einen sicheren Puffer einzubauen.“ Ansonsten bekräftige Meng die bisherige Linie Wowereits zur kurzfristigen Absage der BER-Eröffnung am 8. Mai 2012: „Die Geschäftsführung hat bis zum 7. Mai gesagt, es gibt Schwierigkeiten, aber wir schaffen das.“

Wowereit hatte als langjähriger Aufsichtsratschef lange an Schwarz festgehalten, der erst unter Nachfolger Platzeck im Juni 2013 entlassen wurde. Dem Urteil zufolge wurde damit eine entscheidende Frist versäumt, um Schwarz erfolgreich zu kündigen. Dabei ging es um ein Warnschreiben wegen der Terminplanung der mit dem damaligen BER-Probebetrieb betrauten Unternehmensberatung McKinsey und des Flughafens München vom März 2012. Schwarz war fehlende Unterrichtung des Aufsichtsrates vorgeworfen worden. Unter Verweis auf diese Dokumente hätte Schwarz laut Gericht bis Mitte November gekündigt werden müssen, was unter Wowereit nicht geschah.

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