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Geld ist da, Aufträge sind erteilt, aber geflickt wird erst, wenn die Verkehrslenkungsbehörde grünes Licht gibt. Doch hier steht alles auf Rot.

© dpa

Bericht des Landesrechnungshof: Kaputte Straßen, teures Abschiebegefängnis, Versäumnisse bei Behindertenhilfe

In seinem neuen Jahresbericht hat der Landesrechnungshof die Senatsverwaltung kritisiert. Wegen den kaputten Straßen sei Berlins Wirtschaft gefährdet, bei der Behindertenhilfe wurde personelle Unterversorgung festgestellt und das Abschiebegefängnis Treptow ist fast leer.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Berliner Straßen sind in einem besorgniserregenden Zustand. Das hat der Landesrechnungshof in seinem neuen Jahresbericht festgestellt. "Die Ausgaben für die Straßenunterhaltung bleiben seit Jahren erheblich hinter den Erfordernissen zurück", kritisierten die obersten Haushaltskontrolleure. Seit 1999 werde dies vom Rechnungshof kritisiert.

Die Bezirksämter schätzen den Erhaltungsrückstand im Bereich der öffentlichen Straßen inzwischen auf mehr als 1,3 Milliarden Euro. Bisher sei es der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht einmal gelungen, den Zustand der Berliner Straßen zu erfassen und zu bewerten, kritisierte die Präsidentin des Rechnungshofes, Marion Claßen-Beblo am Montag.

Mit diesen Informationen müssten dann "bedarfsgerechte Sanierungsstrategien entwickelt und Bauprogramme aufgestellt" werden. Wenn der Senat nicht umgehend handele, "werden die Mobilität und die wirtschaftliche Entwicklung Berlins durch eine zunehmend unzureichende Straßeninfrastruktur gefährdet".

Im Bericht des Rechnungshofs für 2015 stehen zudem weitere bemerkenswerte Beispiele für unnütze Geldausgaben, entgangene Einnahmen und nicht korrektes Verwaltungshandeln.

Eingeplante Kosten um 21,3 Millionen Euro überschritten

Seit 2008 werden drei Viertel der neu begonnenen Bauprojekte im Landeshaushalt ohne geprüfte und genehmigte Bauplanungsunterlagen veranschlagt. Die daraus resultierenden Kostenrisiken hätten sich „in erheblichem Umfang verwirklicht“, stellten die Rechnungsprüfer fest. Neun Baumaßnahmen wurden im Detail geprüft. Mit dem Ergebnis, dass die insgesamt eingeplanten Kosten von 74,4 Millionen Euro um 21,3 Millionen Euro überschritten wurden.

„Schwere Versäumnisse“ bei Behindertenhilfen

Die Eingliederungshilfe behinderter Menschen kostet in Berlin jährlich 660 Millionen Euro. Der größte Teil der Kosten fließt in die Bezahlung des Fachpersonals in den Einrichtungen und sozialen Diensten. Die Senatsverwaltung für Soziales und Gesundheit muss regelmäßig prüfen, ob die öffentlichen Zuschüsse entsprechend verwendet werden. Dabei stellte der Rechnungshof „schwere Versäumnisse“ fest. Die Verwaltung prüfe keineswegs systematisch, ob das vertraglich vereinbarte Personal in den Einrichtungen für Behinderte tatsächlich vorgehalten werde. In vielen Fällen stellte der Rechnungshof eine „erhebliche Unterschreitung der Personalausstattung“ fest.

Förderungen für Privatschulen werden schlecht geprüft

Die mehr als 250 Privatschulen in Berlin werden mit über 200 Millionen Euro jährlich gefördert. Auch hier stellten die Finanzkontrolleure fest, dass die Verwendung der Mittel seit mehr als zehn Jahren nicht rechtzeitig und vollständig überprüft werde. Das gelte für über 500 Verwendungsnachweise. Im Einzelfall habe die Bildungsverwaltung auf Rückforderungen von bis zu 100 000 Euro je Schule verzichtet. In drei Fällen seien Ansprüche der öffentlichen Hand von insgesamt 220 000 Euro nicht mehr einklagbar gewesen, weil die Verjährungsfrist überschritten worden sei.

Eine halbe Million Euro Grundsteuer fehlt

Die Erhebung der Grundsteuer, aus der das Land Berlin jährlich über 750 Millionen Euro einnimmt, wird von den Finanzämtern nicht ausreichend geprüft. Das gelte vor allem für Grundstücke, auf denen Lebensmittelmärkte stehen, deren Bewertungsgrundlagen sich 2010 verändert hätten. Deshalb seien dem Berliner Fiskus bis 2014 Grundsteuern in Höhe von 562 500 Euro entgangen, steht im Rechnungshofbericht. Außerdem gebe es immer noch eine unterschiedliche Berechnung dieser Steuer in Ost und West. Das liegt aber nicht am Senat, sondern bundesweit steht eine Reform der Grundsteuer an. Der Fall liegt schon beim Bundesverfassungsgericht.

Nutzloses Abschiebegefängnis

Im Abschiebegewahrsam in Treptow-Köpenick, mit 160 Plätzen, saßen 2012 durchschnittlich nur noch 17 Häftlinge. Die Zahl geht seit Jahren stark zurück. Das führte zu täglichen Kosten je Häftling von 1821 Euro. In Brandenburg sind es 239 Euro.

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