zum Hauptinhalt

Berlin: 70-jährige Bankräuberin muss drei Jahre hinter Gitter

Eine 70-jährige Rentnerin und mehrfache Großmutter ist wegen eines Banküberfalls aus dem Jahr 2003 zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Als Motiv hatte die Seniorin Geldsorgen angegeben.

Berlin - Berlins wohl älteste Bankräuberin muss drei Jahre hinter Gitter. Das Berliner Landgericht verurteilte die Rentnerin am Montag für einen Überfall im März 2003 im Bezirk Pankow mit 8000 Euro Beute und einen Versuch sechs Monate später. Hier bekam die 70-jährige Großmutter kein Geld, weil die Kassiererin der Postbankfiliale in Berlin-Mariendorf an einen üblen Scherz glaubte. Die Angeklagte hatte Verzweiflung wegen hoher Schulden als Motiv genannt. Der Richter sprach von einer gewissen Kaltschnäuzigkeit, die nicht zum Bild der armen, leidenden Oma passe.

Die frühere Anwaltsgehilfin hatte etwa 50.000 Euro Schulden bei Banken sowie Mietrückstände. Aus Furcht vor Obdachlosigkeit entstand ihren Angaben nach die Idee zu einem Überfall. Die dreifache Mutter verkleidete sich mit einer Perücke, steckte ihre ungeladene Schreckschusspistole ein und fuhr im Taxi zur Bank in der Wiltbergstraße. Während die Droschke auf sie wartete, hielt die Räuberin der Angestellten einen Zettel vor: «Bitte Geld in großen Scheinen, ich bin bewaffnet mit Pistole und Nervengas».

Mit dem erbeuteten Geld habe sie die ärgsten Schulden und Mietrückstände bezahlt, erklärte die korpulente Rentnerin. Um Luxus sei es ihr nie gegangen, betonte die Seniorin aus Berlin-Mitte. Sie habe nie mit Geld umgehen können. Wie eine Messie habe sie in ihrer kleinen Wohnung im reinsten Chaos gelebt. Kataloge und Kartons mit Waren aus Versandhäusern hätten sich überall gestapelt. Sie habe sich so geschämt, und niemanden um Rat fragen können, behauptete die Rentnerin.

Angesichts der mehrjährigen Tätigkeit in Anwaltsbüros - darunter einer kurzen Urlaubsvertretung in Gregor Gysis Kanzlei - hatte das Gericht Zweifel an der Unbedarftheit zur Regelung der Finanzprobleme. Das Gericht ging aber von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Der Gutachter hatte der intelligenten Frau eine depressive Einengung des Denkens und Alkoholprobleme bescheinigt.

Das Gericht gewährte Haftverschonung bis zum Strafantritt. Die von der Verteidigung beantragte Bewährung bezeichnete das Gericht aber als abwegig. Wäre die Angeklagte nicht vergangenen November in einem Wirtshaus erkannt und verhaftet worden, hätte sie vermutlich weitergemacht, sagte der Richter. In ihrer Wohnung fand die Polizei weitere Zettelchen mit Geldforderungen. (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false