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Berlin-Grunewald: Erst Autos, dann Mauer gerammt

Unfallfahrt mit Aston Martin in Grunewald: Betrunkener stritt alles ab

Die Ruhe in der Grunewalder Hagenstraße war in der Nacht zu Freitag plötzlich vorbei: Gegen 1.45 Uhr hörten Anwohner einen Knall – und sahen einen zu Bruch gefahrenen „Aston Martin“. Der 250 000-Euro-Wagen war komplett eingedellt, die Achse völlig verschoben. In der Nähe des Unfallorts wurde ein 50-Jähriger aufgegriffen, der nach Zeugenangaben das Auto gesteuert haben soll. Aber der unverletzte Mann, Chef eines Berliner Unternehmens, bestritt, den Wagen gelenkt zu haben. Weitere Insassen waren Zeugen zufolge nicht am Unfallort.

Nach Auskunft der Polizei sahen Zeugen, wie das Auto mit dem 50-Jährigen hinterm Steuer zum Stehen kam, nachdem es andere Autos gerammt hatte und über den Bürgersteig in eine Gartenmauer geschleudert war. Der Mann sei ausgestiegen und habe den Unfallort verlassen, hieß es. Zwei 47 und 49 Jahre alte Zeugen folgten dem 50-Jährigen und baten an der Ecke Taubert-/Menzelstraße einen Polizeiangestellten, den Flüchtenden aufzuhalten. Gemeinsam brachten sie den Betrunkenen zurück zum Unfallort. Beamte einer Funkstreife stellten beim mutmaßlichen Unfallfahrer knapp 1,5 Promille fest. Einen Führerschein hatte er nicht dabei – diesen musste der Unternehmer nach Auskunft der Polizei 2007 abgeben, nachdem er im September einen Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht hatte: Er hatte, ebenfalls im Wilmersdorfer Ortsteil Grunewald, einen 250 000-Euro-Wagen in der Koenigsallee an einen Baum gesetzt und sich dabei die Hüfte gebrochen. Die Polizei ermittelt jetzt gegen den Vorstandschef eines europaweit tätigen Konzerns wegen Unfallflucht, Alkohols am Steuer und Fahrens ohne Führerschein.

Nach Bekanntwerden des neuerlichen Unfalls teilte am Abend auch ein Sprecher der Firma des 50-Jährigen mit, „dass alles ganz anders war“. Nach Polizeiangaben soll sich noch in der Nacht der Bruder des Unternehmers gestellt und die Unfallfahrt zugegeben haben. Diese Darstellung bezweifelt das Polizeipräsidium. Dass jemand anderer als der 50-Jährige lenkte, wird als Schutzbehauptung gewertet: Mehrere Zeugen hätten eindeutig erkannt, dass der Unternehmer allein im Wagen saß.

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