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Berlin: Berlin hofft auf ein mildes Urteil in Karlsruhe

Drei Jahre ist es her, dass der Senat die extreme Haushaltsnotlage erklärt hat. Das allein half nicht viel, denn der Bund und die meisten Länder waren anderer Meinung.

Drei Jahre ist es her, dass der Senat die extreme Haushaltsnotlage erklärt hat. Das allein half nicht viel, denn der Bund und die meisten Länder waren anderer Meinung. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob Berlin Anspruch auf finanzielle Hilfen hat. Anfang Februar, so hofft die Finanzverwaltung, wird in Karlsruhe der Termin für die mündliche Verhandlung bekannt gegeben.

In der Schlacht um viele Milliarden Euro werden Bataillone von Gutachtern gegeneinander antreten. Der Ausgang ist ungewiss. Das Verfassungsgericht wird nicht an der Tatsache vorbeikommen, dass die deutsche Finanzverfassung es geradezu fördert, dass die öffentliche Hand hohe Schulden anhäuft. In Bund, Ländern und Gemeinden hat sich eine kollektive Verantwortungslosigkeit breit gemacht. Also könnte das Urteil, selbst wenn die Notlage Berlins anerkannt wird, einen komplizierten, langwierigen Reformprozess in Gang setzen. Deshalb rechnen auch Optimisten nicht mit einer schnellen Entschuldungshilfe für die Hauptstadt. Zumal auch andere Länder solche Zahlungen beanspruchen und notfalls einklagen werden. za

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