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Das Dragonerareal liegt hinterm Finanzamt Kreuzberg.

© Kitty Kleist-Heinrich

Berlin-Kreuzberg: Bund klagt weiter gegen Planung auf Dragoner-Areal

Rechtsstreit um Kreuzberger Areal geht weiter - ein „Widerspruch, der für mich unerklärlich ist“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Kiziltepe.

Im Streit um das Dragoner-Areal am Mehringdamm ist kein Ende in Sicht. Das teils von Gewerbetreibenden und Werkstätten genutzte Gebiet in bester Kreuzberger Lage will der Bund eigentlich dem Land Berlin übertragen. So sieht es der neue „Hauptstadtfinanzierungsvertrag“ vor. Doch trotz dieser Einigung auf höchster Ebene will die bundeseigene Tochterfirma Bima nicht ablassen von bereits laufenden Gerichtsverfahren – und das Finanzministerium wohl auch nicht.

„Perfide“ nennt Cansel Kiziltepe, Berliner Bundestagsabgeordnete der SPD, die immer noch laufende Klage. Kiziltepe hatte von dem anhaltenden Rechtsverfahren durch eine parlamentarische Anfrage erfahren. Nach der Einigung zwischen dem Bund und Berlin zur Übertragung der Fläche sei dies ein „Widerspruch, der für mich unerklärlich ist“.

Bima möchte dort kein Sanierungsgebiet

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, kurz Bima, klagt gegen das Land Berlin. Dabei geht es um die Umwidmung des Areals in ein Sanierungsgebiet. In Friedrichshain-Kreuzberg fehlt es an günstigem Wohnraum. Die Umwidmung ermöglicht es dem Bezirk, über die Art der Bebauung mitzubestimmen.

Die Bima besitzt und verwaltet Bundesliegenschaften, darunter eben auch das Dragoner-Areal. Die zentral gelegene Fläche hatte die Bima im Rahmen eines Vergabeverfahrens an einen privaten Investor zum Höchstpreis verkauft. Gegen diese Privatisierung hatte das Land Berlin mobilisiert und eine Mehrheit im Bundesrat organisiert, der sein Veto gegen den Verkauf einlegte.

Details zum Hauptstadtvertrag werden noch verhandelt

Der Bund selbst erklärte auf Anfrage der SPD-Abgeordneten, dass die „Planungshoheit“ für Grundstücke generell in „kommunaler Verantwortlichkeit und Kompetenz“ liege und die Bima dies auch bei ihren Ausschreibungen betone. Warum der Bund seine eigene Firma dann aber nicht anweist, alle Rechtsstreitigkeiten beizulegen, bleibt im Dunkeln.

Unklar ist außerdem, warum der Bund an anderer Stelle betont, dass die „Besprechungen zu Einzelheiten der Umsetzung des Hauptstadtfinanzierungsvertrages derzeit noch andauern“. Möglicherweise wackelt der Beschluss zur Übertragung des Dragoner-Areals noch. Anhängig ist zudem weiter eine Klage des Investors, der sich gegen die Rückabwicklung des Kaufvertrags wehrt.

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