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Berlin-Kreuzberg: Investor für Dragoner-Areal will Kaufvertrag juristisch durchsetzen

Die Kaufvereinbarung für das Dragoner-Areal in Berlin-Kreuzberg ist gekippt. Nun geht der verhinderte Käufer juristisch gestärkt gegen die Politik vor.

Im Kampf um das Dragoner-Areal in Berlin-Kreuzberg gibt der verhinderte Käufer nicht auf. Der österreichische Finanzinvestor Werner Ebm und seine Firma „Dragonerhöfe“ haben die Berliner Immobilien-Kanzlei Schultz und Seldeneck mit der Durchsetzung des gekippten Kaufvertrags beauftragt. Diese droht der bundeseigenen Bima nun mit einer Klage für „Gewinnausfallschäden in Höhe eines am oberen Ende liegenden achtstelligen Bereichs“. 36 Millionen Euro habe der verhinderte Käufer bereits vor Abschluss des Kaufvertrages auf die Konten der bundeseigenen Bima überwiesen – diese müsse nun das Grundstück übertragen.

Das sogenannte Dragoner-Areal ist am 20.04.2017 am Mehringdamm in Berlin zu sehen.
Das sogenannte Dragoner-Areal ist am 20.04.2017 am Mehringdamm in Berlin zu sehen.

© dpa

Ärger für Senator

Heftige Vorhaltungen machen die Anwälte Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD), gegen den sie eine „Zivilklage“ vorbereiten. Er habe den Investor „verleumdet“ indem er „unwahre“ und „falsche Behauptungen“ geäußert habe, um den Grundstücksverkauf scheitern zu lassen. Begründet wird die Forderung nach Übertragung des Kreuzberger Areals damit, dass der unterzeichnete Kaufvertrag überhaupt keinen Rücktritt von dem Grundstücksgeschäft vorsehe.

Ebenso wenig bestehe ein „gesetzliches Rücktrittsrecht“. Im Bundeshaushaltsrecht gebe es zwar einen „Zustimmungsvorbehalt“. Diese Zustimmung könne aber nur vor Abschluss eines Kaufvertrages eingeholt werden. Danach sei die Bima nur noch verpflichtet, den Bund über das Geschäft zu informieren.

Gut möglich, dass die Anwälte den Vertrag aushebeln wollen, indem sie dessen – Insidern zufolge – unübliche Formulierungen zum Gremienvorbehalt attackieren. Die vielfach erprobte Standardklausel soll in diesem Fall nicht eingesetzt worden sein.

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