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Eine Polizeistreife stoppte den Raser, nachdem er mit 214 Stundenkilometern vorbeifuhr. (Symbolbild)

© dpa

Berlin-Lichtenberg: "Weit über 100 km/h": Polizei stoppt Raser in der Nacht

Ein Mercedes-Fahrer bedrängte Autos, fuhr riskant, doch dann bremste ihn die Ampel aus. Er und seine drei Freunde durften anschließend laufen.

Die Berliner Polizei hat in der Nacht zu Sonntag einen Raser gestoppt und sein Auto sichergestellt. Der Vorwurf: "Verdacht des illegalen Autorennens".

Der Vorfall ereignete sich gegen 23.30 Uhr im Ortsteil Alt-Hohenschönhausen im Bezirk Berlin-Lichtenberg. Der Mann, 22 Jahre alt, war dort Zivilfahndern aufgefallen wegen seiner "rasanten Fahrweise". Der Mercedes-Fahrer fuhr laut Polizei mehrfach auf die vor ihm fahrenden Autos dicht auf und versuchte anschließend, die Fahrzeuge zu überholen. Das gelang ihm auch - allerdings über eine Abbiegespur. Der Mann beschleunigte anschließend auf "weit über 100 km/h". Aufgrund der hohen Geschwindigkeit sei eine Verfolgung nicht möglich gewesen.

Doch dann half eine rote Ampel den Polizisten: "An der Kreuzung Landsberger Allee Ecke Oderbruchstraße hielt der Mercedes-Fahrer bei Rot und musste seine Fahrt auch beenden, da die Beamten nun an dem Fahrzeug standen und den 22-jährigen Fahrer überprüften", teilte die Polizei am Sonntagmorgen mit. Die Fahrt war für den Mann beendet - sein Fahrzeug und der Führerschein wurden ihm abgenommen.

Der Mann war nicht allein im Auto: "Mit im Wagen saßen ein 21-jähriger Beifahrer sowie zwei weitere Mitfahrerinnen im Alter von 17 und 18 Jahren - sie mussten sich um eine andere Fahrgelegenheit kümmern."

Wegen des Verdachts des illegalen Autorennens wurde ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet. Im noch recht neuen Paragraphen 315 d des Strafgesetzbuchs heißt es: „Wer sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird (…) bestraft.“ Es braucht also nicht den sportlichen Aspekt eines Rennens, und im Unterschied zur alten Rechtslage macht man sich auch nicht nur an Kreuzungen und unübersichtlichen Stellen strafbar - mehr lesen Sie in unserer Justiz-Kolumne im Tagesspiegel.

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