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Spreedreieck

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Berlin-Mitte: Tricks am Spreedreieck

Am Montag kippte ein Gericht den Bebauungsplan für das Spreedreieck in Berlin. Nun droht Bauinvestor Harm Müller-Spreer der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und will Schadenersatz.

Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zum Bebauungsplan am Spreedreieck steckt das Land Berlin viel tiefer in der Klemme, als bisher bekannt. Die Kammer hatte am Montag, wie berichtet, die rechtliche Grundlage für den Bau eines zehngeschossigen Bürokomplexes gekippt; eine Revision ist nicht möglich, nur noch eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht. Doch dafür stehen die Chancen schlecht. Kern des Problems: Das Land hat bei der Genehmigung der Baumasse getrickst, was das Gericht bemerkt und somit dem Kläger Recht gegeben hat.

Im Kern geht es um die sogenannte Geschossflächenzahl (GFZ). Sie regelt, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Zur Erklärung ein Rechenbeispiel: Eine GFZ von 0,8 bedeutet, dass auf einem 1000 Quadratmeter großen Grundstück insgesamt höchstens 800 Quadratmeter Gebäudefläche errichtet werden dürfen. Beim Spreedreieck hat die Stadtentwicklungsverwaltung eine GFZ von 3,4 genehmigt, dabei ist in Vierteln wie hier, den sogenannten Kerngebieten, in aller Regel nur eine GFZ von 3 möglich.

Um dem Bauherrn noch mehr Fläche zu ermöglichen, hat die Finanzverwaltung ihm den ehemaligen Vorplatz des Bahnhofs Friedrichstraße als Bauland vermacht – unentgeltlich, um eine mögliche Schadensersatzklage gegen das Land wegen behördlicher Untätigkeit abzuwenden. Der Bahnhofsvorplatz, ehemals öffentliches Straßenland, kommt aber nur in private Trägerschaft, soll gar nicht bebaut, sondern weiter als öffentlicher Platz genutzt werden. Daher hat das OVG bemängelt, das diese Fläche in die Berechnung und Genehmigung der GFZ eingeflossen ist - und damit den Trick der Behörde entlarvt.

Formell wartet die Stadtentwicklungsverwaltung jetzt die schriftliche Urteilsbegründung ab, die Mitte Januar auf dem Tisch liegen soll. Daraus will die Behörde herauslesen, wie sie ihren Bebauungsplan eventuell doch noch retten kann, zum Beispiel, indem sie ihre Begründung für die hohe GFZ und den eigenwilligen Baukörper (geplant sind zwei gekrümmte Gebäude, die gegenseitig leicht versetzt sind) nachbessert. Das soll dann gerichtsfest sein und der Bauherr am Spreedreieck seinen Rohbau wie geplant zu Ende bringen können.

Martin Fleckenstein, Anwalt in der Kanzlei Hammonds und Vertreter des Klägers, glaubt das nicht. Denn sein Mandant wollte auf der gegenüberliegenden Seite der Friedrichstraße auch höher bauen, durfte aber nicht. Außerdem wurde ihm auferlegt, keine Glasfassade, sondern eine konventionelle Außenhaut zu bauen. Jetzt ist das Haus, in dem das Hotel Sol Meliá eingezogen ist, seit gut einem Jahr fertig und soll durch den Neubau gegenüber leicht überragt werden. Diese Ungleichbehandlung war letztendlich einer der Beweggründe, gegen die Pläne am Spreedreieck zu klagen. „Wir fordern, dass die Höhe reduziert, die Fassade freundlicher und weniger Masse gebaut wird“, sagt Fleckenstein.

Genau das versucht Harm Müller- Spreer zu verhindern. Er errichtet die beiden rund 100 Millionen Euro teuren Glastürme am Spreedreieck, in die am Jahresende unter anderem die Unternehmensberatungsgesellschaft Ernst & Young einziehen soll. Einen Baustopp hat er noch nicht ausgegeben: „Ich habe eine vollziehbare Baugenehmigung“, sagt er, „aber das Land Berlin schuldet mir seit September 2006 eine bestandskräftige Genehmigung.“ Hinter diesem Satz verbirgt sich eine Drohgebärde. Nicht gegen die Nachbarn von gegenüber, die sein Projekt verhindern wollen, sondern gegen die Stadtentwicklungsverwaltung.

Diese habe seine Genehmigung immer wieder verschleppt und verzögert. Deshalb hatte er schon vor der OVG-Entscheidung Schadensersatz vom Land verlangt. Jetzt, so Müller-Spreer, könne alles noch teurer werden.

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