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Geschäftsführer René Gurka hat „irreführende und an Sorgfalt mangelnde“ Angaben in seinem Lebenslauf gemacht.

© Mike Wolff

Berlin Partner: Schlechtes Zeugnis für die Führungskräfte

Ein Prüfbericht belegt in der Affäre um die Berlin Partner einen Verstoß gegen die Geschäftsordnung. Die Vergabe von Beratungsaufträgen erfolgte nicht nach den ausgewiesenen Richtlinien.

Die Geschäftsführung der Berlin Partner hat bei der Vergabe von Beratungsaufträgen an eine externe Rechtsanwaltskanzlei gegen die Geschäftsordnung der Gesellschaft verstoßen. Außerdem hat Geschäftsführer René Gurka „irreführende und an Sorgfalt mangelnde“ Angaben in seinem Lebenslauf gemacht. Dies zählt zu den Ergebnissen einer Sonderprüfung bei den Hauptstadtwerbern, die im Auftrag des Landes das Image Berlins aufpolieren und Firmen anlocken sollen.

Die Verantwortung für den Verstoß gegen die Geschäftsordnung bei der Vergabe von Beratungsaufträgen schieben sich Geschäftsführer Gurka und „Justitiarin L.“ offensichtlich wechselseitig zu. Dies sagte Wirtschaftsstaatssekretär Jens-Peter Heuer im Abgeordnetenhaus. Welcher der beiden leitenden Angestellten die Wahrheit sagt, hätten die Wirtschaftsprüfer nicht herausfinden können. Zu den Vorgängen gebe es „keine schriftliche Dokumentation“. Die leitende Angestellte hatte Aufträge an eine Rechtsanwaltskanzlei erteilt, bei der ihr Ehemann in herausgehobener Position beschäftigt ist.

Gurka hatte bereits im Jahr 2009 Rechnungen der Kanzlei mitunterzeichnet. Dennoch will er erst „im März“ dieses Jahres davon erfahren haben, dass der Ehemann seiner Justitiarin dort beschäftigt ist. Die Kanzlei erhielt Aufträge im Wert von 63 000 Euro von den Berlin Partnern. Ohne Zustimmung des Aufsichtsrates hätten die Aufträge nicht vergeben werden dürfen, sagen die Wirtschaftsprüfer: Es bestehe ein „Interessenkonflikt, der den verantwortlichen Personen bekannt war“. Gurka rechtfertigt sich damit, dass seit März keine Aufträge mehr an die Kanzlei ergangen seien. Doch er zog selbst auch keine Konsequenzen. Erst Monate später brachte ein anonymes Schreiben an Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) den Verstoß zutage.

Obwohl Gurka erst im vergangenen Jahr Möbel für 145 000 Euro ohne Ausschreibung anschaffen ließ und damit gegen die Vergaberichtlinien verstieß, hält Aufsichtsratschef Peter Zühlsdorff mit aller Macht an ihm fest: „Ich habe trotz Verfehlungen weiterhin Vertrauen zu Herrn Gurka und sehe keinen gewichtigen Grund für seine Abberufung“. Stattdessen werde „zur Stärkung der Bereiche Finanzen, Organisationsstruktur und Compliance“ ein weiterer Geschäftsführerposten ausgeschrieben. Die Berlin Partner werden überwiegend vom Land finanziert: Mehr als acht Millionen Euro erhalten sie in diesem Jahr von der landeseigenen Investitionsbank Berlin.

Gurka selbst sagte, „ein großer Teil der Vorwürfe hat sich als Denunzierung herausgestellt“. Dass er nicht über einen „Bachelor-Titel“ verfügt, anders als er auf der Firmenwebsite zunächst veröffentlichte, habe „null eine Rolle gespielt bei der Einstellung“. Er könne mit „dem Wunsch des Aufsichtsrats“ leben, ihm einen zweiten Geschäftsführer an die Seite zu stellen.

Die Verlängerung von Gurkas eigenem Geschäftsführer-Vertrag ist indes noch nicht unterschrieben. Der Vertrag „steht zur Unterschrift an“, so Heuer. Auch Wirtschaftssenator Wolf scheint demnach an Gurka festhalten zu wollen. Dagegen muss dessen leitende Angestellte um ihren Job bangen: Zühlsdorff schloss „personelle Konsequenzen“ ausdrücklich nicht aus.

Der Aufsichtsratschef will den Prüfungsbericht auch dem Rechnungshof vorlegen. Entlastend für Gurka sei, dass keine „absichtlichen Falschdarstellungen des Lebenslaufes“ vorlägen und die Rechtsanwaltkanzlei nicht bevorzugt beauftragt worden sei. Auch „konnte nicht bestätigt werden“, dass Gurka sich „persönlich bereichert“ habe infolge der „vergaberechtlichen Mängel und Widersprüche bei der Beschaffung von Vitra-Büromöbeln sowie Bulthaup-Küchen“. Auch die Prokuristin habe sich nicht persönlich bereichert. Die Berlin Partner hätten die Kita-Gebühren ihres Kindes in der Elternzeit sowie Hard- und Software für einen „Telearbeitsplatz“ bezahlt.

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