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Und sie hören die Motoren. Ein Passagierflugzeug fliegt in Berlin-Bohnsdorf während des Landeanfluges auf den Flughafen Schönefeld (Dahme-Spreewald) dicht über den Hausdächern

© dpa

Berlin-Schönefeld: Brandenburg kann sich beim BER-Nachtflugverbot wenig Hoffnung machen

Mehrfach hat Klaus Wowereit klar gestellt, dass Berlin – unterstützt vom Bund – bei der bisherigen Regelung bleiben will, die eine Pause von 0 Uhr bis 5 Uhr vorsieht. Und selbst wenn Berlin und der Bund zustimmen würden, ließen sich die derzeitigen Bestimmungen nach Ansicht von Juristen nicht schnell ändern. Ein Spitzengespräch wurde verschoben.

Beim erweiterten Nachtflugverbot macht Brandenburg einen kleinen Rückzug. Auf Wunsch der Landesregierung wurde die Sitzung der Gemeinsamen Landesplanung von Berlin und Brandenburg mit dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit und Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (beide SPD) an der Spitze verschoben, auf der Brandenburg ein Ja von Berlin für ein Flugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr einholen wollte. Das Treffen sollte in diesem Monat stattfinden; nun ist der 7. Mai avisiert. Offiziell heißt es, es habe Terminprobleme gegeben. Hoffnungen, dass Berlin einem erweiterten Nachtflugverbot zustimmt, kann sich Brandenburg ohnehin nicht machen. Mehrfach hat der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) klar gestellt, dass Berlin – unterstützt vom Bund – bei der bisherigen Regelung bleiben will, die nur eine Pause von 0 Uhr bis 5 Uhr vorsieht. Und selbst wenn Berlin und der Bund zustimmen würden, ließen sich die derzeitigen Bestimmungen nach Ansicht von Juristen nicht schnell ändern. Hier gelte der Vertrauensschutz weiter.

So äußerte sich bereits der Leiter der Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg, Wolfgang Fried. Änderungen seien erst möglich, wenn sich im Betrieb herausstellen sollte, dass mehr Anwohner vom Lärm betroffen sind als bisher angenommen. Die Regelungen sehen neben dem Flugverbot zwischen 0 Uhr und 5 Uhr vor, dass von 23.30 Uhr bis 0 Uhr sowie von 5.30 Uhr bis 6 Uhr nur Flüge bei Verspätungen oder Verfrühungen gestattet sind. Zudem ist die Zahl der Nachtflüge begrenzt Im vom Bundesverwaltungsgericht bestätigtem Planfeststellungsbeschluss heißt es zwar: „Die nachträgliche Festsetzung, Änderung oder Ergänzung von Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm bleibt vorbehalten.“ Um diese vorzunehmen, müsse es aber ganz neue Erkenntnisse geben, sagt auch der auf Verwaltungsverfahren spezialisierte Anwalt Remo Klinger. Ein erfolgreiches Volksbegehren reiche dazu nicht. Vor dem Festlegen der Nachtflugregeln habe es eine sorgfältige Abwägung zwischen den Interessen des Flughafens und dem Lärmschutz für die Anwohner gegeben, was dann so auch vom Bundesverwaltungsgericht für rechtmäßig erklärt worden war, sagte Klinger. An den Grundlagen habe sich nichts verändert, die Regeln seien somit bestandskräftig.

Würden sich die Gesellschafter darauf einlassen, das Nachtflugverbot schon jetzt zu ändern, könnten die Flughafengesellschaft – und vor allem Fluggesellschaften – rechtlich dagegen vorgehen. Mit sehr guten Aussichten, sich durchzusetzen, ist Klinger überzeugt. Das Brandenburger Infrastrukturministerium wiegelt ab: Die Aussage von Fried sei nicht „im Kontext zu den Überlegungen der Landesregierung erfolgt, sondern im Hinblick auf ergänzende Anliegen der Bürgerinitiativen“, sagte Ministeriumssprecher Jens-Uwe Schade. Ein Gesellschafterbeschluss zum Ändern der Regelungen würde juristisch ganz anders bewertet werden können. In Berlin war ein Volksbegehren für ein erweitertes Nachzugsverbot gescheitert, weil die Zahl der erforderlichen Stimmen nicht erreicht worden war. Eine anschließend Volksinitiative mit dem Ziel, das Parlament zu zwingen, sich nochmals damit zu beschäftigten, war dagegen erfolgreich. Im Verkehrsausschuss gab’s bereits eine Anhörung, der Gesundheitsaussschuss folgt am Montag. Auch hier will die SDP/CDU-Koalition bei den bisherigen Regeln bleiben.

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