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Berlin: Berlin startet Initiative im Bundesrat - Millionen-Einnahmen fehlen im Haushalt

Der Senat stößt mit seiner Politik, die Fehlbelegungsabgabe im sozialen Wohnungsbau abzubauen, allmählich an rechtliche Grenzen. Er will aber die Fehlbelegungsabgabe sogar im gesamten Stadtgebiet abschaffen.

Der Senat stößt mit seiner Politik, die Fehlbelegungsabgabe im sozialen Wohnungsbau abzubauen, allmählich an rechtliche Grenzen. Er will aber die Fehlbelegungsabgabe sogar im gesamten Stadtgebiet abschaffen. Von diesem Instrument der Mietenpflege verspricht er sich den Stopp von Abwanderungstendenzen. Zum einen soll eine soziale Mischung in den Innenstadtquartieren erhalten bleiben, damit Problemquartiere nicht "umkippen". Zum anderen soll die Abwanderung Berliner Steuerzahler ins Umland möglichst aufgehalten werden. Dem völligen Verzicht auf die Fehlbelegungsabgabe steht jedoch das Bundesrecht entgegen. Deshalb beschloss der Senat gestern eine Bundesratsinitiative.

Die Berliner Forderung: Der Bundesgesetzgeber soll die Länder ermächtigen, selbst über die Erhebung oder Nichterhebung der Fehlbelegungsabgabe zu entscheiden. Nach dem Gesetz über die Fehlsubventionierung ist der Verzicht auf die Fehlbelegungsabgabe bisher nur dann möglich, wenn der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu den Einnahmen steht. Diese Prüfung erfordere aber einen kaum leistbaren bürokratischen Aufwand, sagte Senatssprecher Michael-Andreas Butz. Der Senat ist deshalb auf die Festlegung aus, dass auf den Fehlbelegungsaufschlag auf die Sozialmieten verzichtet wird, wenn damit eine Gefährdung der Sozialstruktur abgewendet oder Sozialschäden korrigiert werden können. "Lieber eine günstige Mietgestaltung als Leerstand und Wegzug", meinte Butz. Die Bundesratsinitiative auf Vorlage von Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) entspricht der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD.

In den letzten Jahren hat der Senat in 16 Berliner Gebieten die Fehlbelegungsabgabe für rund 27 000 Mieter aufgehoben, allerdings zunächst befristet bis zum 31. März 2001. Die Wirkung auf den Haushalt: 1994 wurden aus der Fehlbelegungsabgabe 166 Millionen Mark eingenommen, 1999 waren nur noch 37 Millionen Mark veranschlagt. Die Fehlbelegungsabgabe wird von Sozialmietern erhoben, deren Einkommen die Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau deutlich überschreitet.

Über die Aussichten für die Zustimmung der Länderkammer zu dem Senatsvorstoß konnte Butz keine Angaben machen. Man sei mit anderen Ländern wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen "in Anfangsdiskussionen". Von den "großen Städten der Ballungsräume", die die gleichen Sorgen wie Berlin hätten, würde die Initiative sicher mitgetragen. Optimistisch meinte Butz, der Senat erwarte die bundesgesetzliche Ermächtigung "noch in diesem Jahr".

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