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Berlin: Berlin streitet mit Bund über Zuständigkeit beim Flugverbot

Beim umstrittenen Flugverbot über dem Regierungsviertel zeichnet sich jetzt auch noch ein Streit um die Zuständigkeiten ab. Während sich Verkehrs- und Innenministerium die Erteilung der vom Senat geforderten Ausnahmegenehmigungen vorbehalten, soll die Berliner Polizei eine Verletzung des Sperrgebietes verhindern.

Beim umstrittenen Flugverbot über dem Regierungsviertel zeichnet sich jetzt auch noch ein Streit um die Zuständigkeiten ab. Während sich Verkehrs- und Innenministerium die Erteilung der vom Senat geforderten Ausnahmegenehmigungen vorbehalten, soll die Berliner Polizei eine Verletzung des Sperrgebietes verhindern. „Die Gefahrenabwehr ist Sache des Landes Berlin“, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Die Bundespolizei könne aber in Amtshilfe tätig werden.

Berlin nutzt zur Hälfte einen der unbewaffneten Hubschrauber, die bei der Bundespolizei in Blumberg nordöstlich Berlins stationiert sind. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) will ihn aber nicht zum Abdrängen von Luftraumverletzern einsetzen. „An einem Luftkampf über der Friedrichstraße ist hier niemand interessiert“, sagte sein Sprecher Bernhard Schodrowski. Man setze auf schärfere Flugplatzkontrollen und arbeite für den Ernstfall Evakuierungspläne aus. Über die Zuständigkeiten müsse in den nächsten Tagen noch gesprochen werden.

Ein Awacs-Aufklärungsflugzeug der Nato dröhnte gestern gegen 13.30 Uhr nach einem simulierten Anflug auf Tempelhof im Niedrigflug über die Stadt. Das hatte aber nichts mit der Überwachung des Berliner Luftraums zu tun, sagte ein Militärsprecher. Die Piloten hätten sich auf einem routinemäßigen Trainingsflug befunden. Die Kontrolle der Verbotszone, die sich in einem Radius von fünfeinhalb Kilometern um den Reichstag bis zu einer Höhe von 1500 Metern erstreckt, soll ausschließlich durch die Deutsche Flugsicherung erfolgen, so das Innenministerium. „Wir überwachen den Bereich im Rahmen unserer Möglichkeiten“, sagte DFS-Sprecher Axel Raab. Tiefflieger werden von dem Radar allerdings nicht erfasst.

Eine Ausnahmeregelung soll vorerst nur für den Fesselballon am Potsdamer Platz gelten. „Dabei bleibt es erst einmal, das ist die bestehende Rechtslage“, erklärte die Sprecherin des Innenministeriums, das alle Anträge unter Sicherheitsaspekten prüft. Sie kündigte an, dass in den nächsten Tagen zwischen den beteiligten Behörden aber auch noch einmal über die „berechtigten Interessen der Gewerbetreibenden“ gesprochen werden soll. Wie berichtet, droht allein beim größten Berliner Rundflugunternehmen, dem Air Service Berlin, der Verlust von 40 Arbeitsplätzen.

Rainer W. During

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