Berlin: Berlin vor der Wahl: Wahl-Lexikon
Wahlbeteiligung: Im langfristigen Trend ist die Wahlbeteiligung in Berlin gesunken. Das gilt aber auch für den Bund und die anderen Länder.
Wahlbeteiligung: Im langfristigen Trend ist die Wahlbeteiligung in Berlin gesunken. Das gilt aber auch für den Bund und die anderen Länder. Bei der Abgeordnetenhauswahl 1999 lag sie bei 65,5 Prozent. Bei der ersten Berliner Wahl nach Ende des Weltkrieges 1946 waren es hingegen 92,3 Prozent und bei der ersten gesamtberliner Wahl 1990 bei 80,8 Prozent.
Stimmzettel: Für die Wahlen am 21. Oktober werden drei Stimmzettel gedruckt: Je einer für die Erst- und Zweitstimme für die Abgeordnetenhauswahl und einer für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung. Auf jedem Stimmzettel muss ein Wahlvorschlag (Direktkandidat bzw. Parteiliste) deutlich erkennbar angekreuzt werden. Wenn "der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei erkennbar ist", wird die Stimme für ungültig erklärt. Gleiches gilt für bekritzelte oder stark beschädigte Stimmzettel.
Wahlbenachrichtigungskarte: Wem eine solche Karte bis 29. September zugeschickt wurde, kann sicher sein, dass er im amtlichen Wählerverzeichnis eingetragen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann Einspruch beim zuständigen Wahlamt erhoben werden. Die Benachrichtigungskarte enthält ein Antragsformular für die Briefwahl und informiert darüber, wo das Wahllokal zu finden und ob es Behinderten gerecht ist. Die Karte sollte ins Wahllokal mitgebracht werden.
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