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Berlin: Berlin vor der Wahl: Wahl-Lexikon: Aktives Wahlrecht

Deutsche Staatsangehörige, die am Wahltag 18 Jahre und älter sind und seit mindestens drei Monaten mit dem Hauptwohnsitz in Berlin leben, dürfen an der Abgeordnetenhauswahl teilnehmen. Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen sind außerdem alle Bürger aus den anderen Staaten der Europäischen Union wahlberechtigt, wenn sie die oben genannten Bedingungen erfüllen.

Deutsche Staatsangehörige, die am Wahltag 18 Jahre und älter sind und seit mindestens drei Monaten mit dem Hauptwohnsitz in Berlin leben, dürfen an der Abgeordnetenhauswahl teilnehmen. Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen sind außerdem alle Bürger aus den anderen Staaten der Europäischen Union wahlberechtigt, wenn sie die oben genannten Bedingungen erfüllen.

Wer für geistig unzurechnungsfähig erklärt wurde oder durch richterlichen Beschluss die bürgerlichen Ehrenrechte verloren hat, darf nicht wählen. Das Wahlrecht wird aber nur in seltenen Fällen aberkannt. Obdachlosigkeit ist in Berlin kein Grund, das aktive Wahlrecht zu verlieren. Wohnungslose werden auf Antrag ins Wahlverzeichnis eingetragen.

za

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