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Berlin: Berlin vor der Wahl: Wahl-Lexikon: Passives Wahlrecht

Wer in Berlin wahlberechtigt ist, hat auch das Recht, gewählt zu werden. Das gilt für Kandidaten, die von ihrer Partei für ein Amt oder Mandat nominiert wurden, aber auch für Einzelbewerber und - bei den Bezirkswahlen - für Kandidaten von Wählergemeinschaften.

Wer in Berlin wahlberechtigt ist, hat auch das Recht, gewählt zu werden. Das gilt für Kandidaten, die von ihrer Partei für ein Amt oder Mandat nominiert wurden, aber auch für Einzelbewerber und - bei den Bezirkswahlen - für Kandidaten von Wählergemeinschaften.

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