Wahlbeschwerde: Wer die Gültigkeit einer Wahl anzweifelt, kann gegen das Ergebnis oder den Ablauf Einspruch erheben. Dies muss innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist beim Landesverfassungsgericht geschehen. Eine begründete Anfechtung kann zu einem Wahlprüfungsverfahren führen. Ist die Beschwerde erfolgreich, droht eine Wiederholungswahl; entweder allgemein oder in einzelnen Wahlkreisen.
Berlin : Berlin vor der Wahl: Wahl-Lexikon: Wahlbeschwerde
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