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Bei der Wannsee-Flugroute bleibt ein unbeachtliches Restrisiko eines Absturz auf den Reaktor bestehen.

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Berlin-Wannsee: Richter prüfen Klagen gegen BER-Flugroute

Das Oberverwaltungsgericht muss erneut über Klagen gegen die Flugrouten über dem Helmholtz-Zentrum entscheiden. Zuvor fehlten Ermittlungen zu Absturzrisiken.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss erneut über Klagen gegen die umstrittenen Wannsee-Flugrouten für den Flughafen BER entscheiden. Ein vorangegangenes Urteil, mit dem die Richter die Planung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung kippten, hatte das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Bei der Verhandlung am Mittwoch wurde deutlich, dass sich die Chancen der Kläger, darunter Anwohner und die Gemeinde Kleinmachnow, damit nicht verbessert haben.

Der Vorsitzende Richter, OVG-Präsident Joachim Buchheister, erklärte, dass der Überflug des auf der Route liegenden Forschungsreaktors vom Helmholtz-Zentrum noch keine Gefahr darstelle, die es rechtfertige, die Planung zu untersagen. Vielmehr müsse bestimmt werden, ob nur ein unbeachtliches „Restrisiko“ für Abstürze auf den Reaktor bestehe oder aber ein erhebliches Risiko, das dann mit Belangen des Flugbetriebs abzuwägen sei. Gutachten zufolge liege das Risiko statistisch bei einem Vorfall in einer Million Jahren.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat das OVG aber auch die Möglichkeit zu bewerten, dass Terroristen ein Flugzeug kapern und gezielt auf die Forschungsstelle abstürzen lassen. Im ersten Prozess hatte das OVG dem Bundesamt für Flugsicherung vorgeworfen, Berechnungen zu diesen Risiken unterlassen zu haben. Dies muss nun nachgeholt werden. Möglicherweise fällt schon am Donnerstag ein Urteil.

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