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Berlin: Berliner Abschiebegefängnisse: Abschiebehaft - und das Kind war weg

Die junge Georgierin war mit ihrem zehn Monate alten Kind nach Berlin gekommen. Bereits bei der Ankunft am Ostbahnhof endete die Reise: Uniformierte Beamte griffen die Frau, die ohne Papiere eingereist war, auf und brachten sie mitsamt mehreren anderen zum Abschiebegefängnis nach Köpenick.

Die junge Georgierin war mit ihrem zehn Monate alten Kind nach Berlin gekommen. Bereits bei der Ankunft am Ostbahnhof endete die Reise: Uniformierte Beamte griffen die Frau, die ohne Papiere eingereist war, auf und brachten sie mitsamt mehreren anderen zum Abschiebegefängnis nach Köpenick. Sie alle wurden in Abschiebehaft genommen. Nicht mehr dabei waren bei der Ankunft in Köpenick drei Kinder: das zehn Monate alte Kind der jungen Frau, die neunjährige Enkelin einer Großmutter sowie der kleine Sohn eines allein reisenden Mannes.

Die Kinder wurden auf verschiedene Berliner Heime verteilt. Darüber, was dann passierte, gibt es unterschiedliche Auskünfte: Während die junge Georgierin angab, fünf Tage lang nicht über den Aufenthaltsort ihres Kindes informiert worden zu sein, erklärte die Polizei, man habe ihr dies bei der Festnahme mitgeteilt.

"In jedem Fall hat die Mutter das nicht mitbekommen", erzählt Lucia Witte, die als Seelsorgerin im Frauenabschiebegefängnis Kruppstraße arbeitet; "die Mutter stand kurz vor einem Nervenzusammenbruch. Stellen Sie sich vor: sie war in einem fremden Lamd und ihr kleines Kind war weg!" Nachdem das Kind gefunden worden war, versuchte die Georgierin es zu sich in die Abschiebehaft zu holen, was sich als unmöglich erwies. Am vergangenen Freitag reiste sie daraufhin freiwillig aus. Dass Mütter von kleinen Kindern in Abschiebehaft genommen werden, kommt immer wieder vor. "Gerade in den vergangenen Wochen hat sich das gehäuft", erzählt Seelsorgerin Witte. Auch eine Kurdin sowie eine Vietnamesin säßen zurzeit in der Kruppstraße, während ihre Kinder in einem Fall von einer Bekannten, im anderen vom Kindernotdienst betreut würden. Der Fall der Vietnamesin, Mutter eines sechsjährigen Sohnes, ist dabei besonders obskur. Das Kind hat einen deutschen Vater und damit aller Wahrscheinlichkeit nach auch Anspruch auf einen deutschen Pass.

Der Mutter müsste als Sorgeberechtigter auch eine Aufenthaltserlaubnis zustehen. "Das Verfahren hängt seit Monaten in der Schwebe", erklärt der Rechtsanwalt der Vietnamesin, Ralf-Peter Fiedler. Das Kind wird unterdessen von einer Bekannten der Mutter betreut.

Im vorliegenden Fall, so Fiedler, sei eine Abschiebehaft nicht nur aus humanitären Gründen nicht zu verantworten, sondern auch völlig unverhältnismäßig: "Bei der Mutter eines Kindes, das aller Wahrscheinlichkeit nach deutsch ist, besteht nicht die geringste Fluchtgefahr." Formaljuristisch aber ist die Voraussetzung für die Unterbringung in einem Abschiebegefängnis die Annahme, dass der oder die Betreffende sich der Ausreise entziehen will.

Massive Kritik an der Art und Weise, wie die Berliner Behörden Mütter und Schwangere ohne Aufenthaltserlaubnis behandeln, übt auch der Vorsitzende des Beirates für Abschiebegewahrsam, Hartmuth Horstkotte. Das "größte anzunehmende Risiko" bei einem Verzicht auf die Abschiebehaft sei schließlich nicht, dass die Frauen schwere Gewaltverbrechen begingen, sondern dass sie sich der Ausreise entzögen. Angesichts dessen sei die Trennung von Müttern und ihren Kindern völlig unverhältnismäßig: "Man muss doch die Kirche im Dorf lassen" so Horstkotte, der im übrigen darauf verweist, dass ein Untertauchen von Müttern mit kleinen Kindern sich äußerst schwierig gestalte.

Was die Unterbringung von Schwangeren angeht, verweist Horstkotte auf die wenig angemessene Ernährung sowie auf die eingeschränkten Bewegungsmöglichkeiten - eine Stunde Hofgang pro Tag - in der Abschiebehaft. Der Beirat, dem Horstkotte vorsitzt, hat die Aufgabe, sich für die Belange der Häftlinge einzusetzen.

Seitens der Innenverwaltung geht man allerdings davon aus, dass dieser Einsatz sich auf die Zustände innerhalb des Gewahrsams beschränken soll. "Sämtliche Versuche, uns dafür einzusetzen, dass Frauen kleiner Kinder nicht in Haft genommen werden, sind bisher gescheitert", so Horstkotte.

Für eine Aufnahme von Kindern sind die ohnehin häufig völlig überbelegten Berliner Abschiebegefängnisse, in denen die Insassen in der Regel zu viert bis sechst in einer Zelle untergebracht werden, nicht ausgelegt. Auch juristisch wäre ihre Inhaftierung umstritten. Am 13. November wird der Innenaussuchuss des Abgeordnetenhauses erneut über die Zustände in den Berliner Abschiebegefängnissen beraten.

Jeannette Goddar

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