zum Hauptinhalt

Berliner Ansichten: Schrille Stimme

Stefan Jacobs lernt, dass auch bei Hunden Größe nicht alles ist

Das Verwaltungsgericht hat am Mittwoch den Eilantrag einer Hundebesitzerin zurückgewiesen, der das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ihren Liebling verboten hatte. Aber nicht etwa, weil die Frau den Hund „Jürgen“ ruft, sondern weil das Tier laut Gesetz einer gefährlichen und deshalb hundeführerscheinpflichtigen Rasse angehöre. Doch die Besitzerin konterte die amtliche Diagnose „Bullterrier“ mit einem eigenen Gutachten. Das sagt: „Miniatur-Bullterrier“, also führerscheinfrei. Da der Amtstierarzt bei Jürgen 42 Zentimeter Rückenhöhe maß, muss es sich um eine stattliche Miniatur handeln. Was nun? Größe ist nicht alles, befand das Gericht sinngemäß. Der Fall müsse komplett be- und Jürgen durchleuchtet werden. Zu klären ist beispielsweise, ob das Canis Delicti gegenüber einem Standard-Bullterrier eine „geringere Knochenstärke und -substanz“ sowie eine miniaturbullterriertypisch „etwas schrille Stimme“ hat. Hier liegt die Chance für Jürgen und Frauchen: Hunde, die bellen, beißen bekanntlich nicht. Falls Mini-Jürgen aber vor Gericht schweigt oder bis zum Verhandlungstermin noch wächst, wird es eng.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false