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Fahrgäste steigen in einen BVG-Bus ein (Symbolbild).

© Paul Zinken/dpa

Berliner Arbeitsgericht: BVG-Busfahrer kassiert Touristen ab - Kündigung rechtmäßig

Ein Berliner Busfahrer steckt Geld von Touristen ein - ohne ihnen Fahrscheine auszustellen. Ein Gericht bestätigt die fristlose Kündigung für den Mann.

Der Griff ging daneben: Ein Busfahrer der BVG hat auf einer vor allem von Touristen genutzten Linie von auswärtigen Fahrgästen Geld kassiert, ohne Fahrscheine auszugeben. So konnte er das Geld für sich einstecken. Die fristlose Kündigung durch die BVG ohne vorherige Abmahnung sei deshalb gerechtfertigt, hat jetzt das Landesarbeitsgericht entschieden.

Nach Angaben des Gerichts hatte sich ein Fahrgast beschwert, nachdem der Busfahrer den Fahrpreis eingesteckt, aber keinen Fahrschein ausgedruckt und ausgehändigt hatte. Der Fahrer – des Englischen mächtig – habe erklärt: „You don’t need a ticket.“ Das kam dem Fahrgast selbst in Berlin seltsam vor.

Die BVG ließ das Verhalten des Fahrers durch einen Sonderprüfer beobachten, der bestätigte, dass der Fahrer innerhalb kurzer Zeit Geld für insgesamt vier Tickets von erkennbar auswärtigen Fahrgästen entgegennahm, aber wiederum keine Tickets ausdruckte, sondern die Fahrgäste einfach durchwinkte.

Der Fahrer behauptete anschließend, er habe allen zahlenden Fahrgästen Fahrscheine ausgehändigt. Die gerichtlich vorgenommene Auswertung der Videoaufzeichnungen aus dem Bus bewiesen aber, dass der Fahrer nur kassiert hatte. Das Landesarbeitsgericht ließ die Revision nicht zu.

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