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Berlin: Berliner CDU-Spendenaffäre: Der Spendenbericht: Alles geklärt - bis auf die Motive

Alle Beteiligten an der Berliner CDU-Parteispendenaffäre müssen mit Parteiordnungsverfahren rechnen, weil sie gegen das Parteiengesetz oder innerparteiliche Regeln verstoßen haben. In seinem abschließenden Bericht stellte der - von der CDU beauftragte - Rechtsanwalt Peter Michael Heers fest, dass gegen die gesetzliche Veröffentlichungspflicht verstoßen wurde, weil die Aubis-Geschäftsführer und CDU-Mitglieder Christian Neuling und Klaus Wienhold dem CDU-Landesverband 1995 jeweils mehr als 20 000 Mark zugewandt haben.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Alle Beteiligten an der Berliner CDU-Parteispendenaffäre müssen mit Parteiordnungsverfahren rechnen, weil sie gegen das Parteiengesetz oder innerparteiliche Regeln verstoßen haben. In seinem abschließenden Bericht stellte der - von der CDU beauftragte - Rechtsanwalt Peter Michael Heers fest, dass gegen die gesetzliche Veröffentlichungspflicht verstoßen wurde, weil die Aubis-Geschäftsführer und CDU-Mitglieder Christian Neuling und Klaus Wienhold dem CDU-Landesverband 1995 jeweils mehr als 20 000 Mark zugewandt haben.

Die Entgegennahme der Spende, die über den CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky an den damaligen Landesschatzmeister Dankward Buwitt ging, sei ein Verstoß gegen die Finanz- und Beitragsordnung der CDU, stellte Heers fest. Außerdem hätten Landowsky, Buwitt und der ehemalige CDU-Landesschatzmeister Konrad Wilczek parteiinterne Verhaltensregeln verletzt. Gemeint ist das so genannte Kewenig-Papier, das seit 1986 im CDU-Landesverband Berlin festlegt, dass Spenden ab 5000 Mark auf ein zentrales Parteikonto einzuzahlen und über den Landesverband abzuwickeln sind. Barspenden über 1000 Mark und Bargeldkassen sind unzulässig. Für jede Parteispende muss eine Quittung ausgestellt werden, aus der der Name des Spenders ersichtlich ist.

Die Verteilung der Wienhold/Neuling-Spenden ist aber nur durch Übergabequittungen belegt. Wienhold habe von Landowsky "keine Quittung verlangt und auch keine erhalten", stellte Anwalt Heers in seinem Bericht fest. Darüber sei nicht einmal gesprochen worden. Es gab nur eine, auf den Namen Landowsky ausgestellte, Spendenquittung des Zehlendorfer CDU-Kreisverbands über einen Teilbetrag von 10 000 Mark. Obwohl Landowsky die Kreisgeschäftsstelle über diesen "Irrläufer" informierte, wurde der Buchungsbeleg nicht geändert und keine neue Quittung ausgestellt.

"Wir haben umfassend und so schnell wie möglich ermittelt, es wurde nichts verheimlicht oder vertuscht", stellte CDU-Generalsekretär Ingo Schmitt gestern fest. Warum mit den Spenden 1995 so umgegangen wurde, sei allerdings nicht erklärbar. Auch Heers konnte nicht sagen, warum Wienhold die Spende bar in den Büroräumen von Berlin Hyp-Chef Landowskys übergeben hatte. "Alles, was mit den Motiven zu tun hat, ist nicht herauszubekommen", sagte der Rechtsanwalt. Besonders das Verhalten von Wilczek, der einen Teil der Summe zunächst in einem Schrank in der Landesgeschäftsstelle aufbewahrt hatte, ehe er ein Konto auf seinen Namen einrichtete, nannte Heers "abenteuerlich".

Am 2. März wird der Landesvorstand den innerparteilichen Ehrenrat bitten, "den Sachverhalt in Bezug auf die handelnden Personen zu bewerten." Danach wird über mögliche Ordnungsmaßnahmen entschieden. Das Kewenig-Papier soll überarbeitet und aktualisiert und auf dem CDU-Landesparteitag am 11./12. Mai in die Landessatzung aufgenommen werden. Rechtsanwalt Heers empfiehlt der CDU außerdem eine Sonder-Wirtschaftsprüfung.

Die Grünen kritisierten den Bericht. Von "einer einzigen Enttäuschung" sprach der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Wieland. Die entscheidenden Fragen seien ungeklärt, auf den Untersuchungsausschuss komme viel Arbeit zu. PDS-Fraktionschef Harald Wolf betonte, der Fall sei nicht abgeschlossen. Der Umgang mit der Wienhold-Neuling-Spende lasse die begründete Vermutung zu, dass auch andere Zuwendungen in der CDU seltsame Wege an den gesetzlichen Bestimmungen vorbei gegangen sei. Die SPD will einen eigenen Antrag auf einen Untersuchungsausschuss einbringen.

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