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Berliner Chronik: 11. April 1990

Berliner Rechte im Bundestag und ein unbegründeter Stasi-Verdacht

Kaum haben die Westmächte signalisiert, dass sie keine Einwände mehr gegen die Beteiligung der West-Berliner an der Bundestagswahl haben, widerspricht Moskau. „Die direkte Wahl von Bundestagsabgeordneten durch Bürger West-Berlins würde eine Verletzung des besonderen politischen Status der Stadt bedeuten“, erklärt ein Sprecher des sowjetischen Außenministeriums, eine Änderung der Vertretung Berlins im Bundestag gehöre „nicht zu den drängenden politischen Problemen Europas“. Die Berliner im Bundestag werden vom Abgeordnetenhaus entsandt und haben im Plenum kein Stimmrecht. Der Senat drängt auf die Beteiligung der West-Berliner an der Wahl am 2. Dezember 1990. Noch weiß keiner, dass es bereits die gesamtdeutsche Wahl sein wird.

Ralf Hirsch, persönlicher Mitarbeiter des Regierenden Bürgermeisters seit Dezember 1989, verwahrt sich gegen eine Pressemeldung, er sei Stasi-IM gewesen. Sein Anwalt nimmt sofort Einsicht in die Stasi-Akten und findet keinen Anhaltspunkt für die Behauptung, sondern zahlreiche Hinweise, dass Hirsch jahrelang als Dissident unter Stasi-Beobachtung stand. Nach seiner Verhaftung wurde er im Februar 1989 in den Westen abgeschoben. Gru

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