zum Hauptinhalt

BERLINER Chronik: 11. August 1961

Die SED kündigt „Maßnahmen“ an – und Adenauer warnt vor „Dramatisierung“

Die DDR-Volkskammer erteilt dem Ministerrat per Beschluss Blanko-Vollmacht für nicht genannte „Maßnahmen“ zum Abschluss des Friedensvertrages und zur Beendigung der „angeblichen Fluchtbewegung“. Sie beauftragt die Regierung, „alle Maßnahmen vorzubereiten und durchzuführen, die sich aufgrund der Festlegungen der Teilnehmerstaaten des Warschauer Paktes und dessen Beschlusses als notwendig erweisen“. Bestätigt werden die bisher eingeleiteten „Maßnahmen zur Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik und zur Unterbindung der von Westdeutschland und Westberlin aus organisierten Kopfjägerei und des Menschenhandels“.

Die „Erklärung der Regierungen der Warschauer-Pakt-Staaten“, die erst am 13. August im SED-Zentralorgan Neues Deutschland veröffentlicht wird, enthält den „Vorschlag“, „an der Westberliner Grenze eine solche Ordnung einzuführen, durch die der Wühltätigkeit gegen die Länder des sozialistischen Lagers zuverlässig der Weg verlegt und rings um das ganze Gebiet Westberlins einschließlich seiner Grenze mit dem demokratischen Berlin eine verlässliche Bewachung und eine wirksame Kontrolle gewährleistet wird“.

Der stellvertretende Ministerratsvorsitzende Willi Stoph kündigt vor der Volkskammer „geeignete Maßnahmen gegen Menschenhandel, Abwerbung und Sabotage“ zum Schutz der DDR an, die mit „gewissen Unbequemlichkeiten“ für die Bürger verbunden sein würden, aber das sei besser, als „dem schändlichen Treiben unserer Feinde tatenlos zuzusehen“.

Bundeskanzler Konrad Adenauer warnt am Abend in einer Wahlkampfrede in Kiel vor einer Dramatisierung der „gegenwärtigen Lage“. Sie sei sicher recht ernst, aber es bestehe kein Anlass zu alarmierenden Nachrichten. Er sei überzeugt, dass es zu Verhandlungen des Westens mit Moskau kommen werde. Brigitte Grunert

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false