zum Hauptinhalt

Berlin: Berliner Chronik: 11. Februar 1977

Vor 25 Jahren berichteten wir:In Berlin sind Verteidiger verpflichtet, vor Gericht eine weiße Krawatte zu tragen. Eine entsprechende Entscheidung fällte der Dritte Strafsenat des Kammmergerichts.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

In Berlin sind Verteidiger verpflichtet, vor Gericht eine weiße Krawatte zu tragen. Eine entsprechende Entscheidung fällte der Dritte Strafsenat des Kammmergerichts. Zwei Rechtsanwälte hatten Beschwerde eingelegt, nachdem sie von einem Richter am Landgericht wegen des Fehlens der weißen Krawatte als Verteidiger abgelehnt worden waren. Gegen die Entscheidung kann in Berlin nicht Revision eingelegt werden. Das Kammergericht begründete seine Entscheidung unter anderem mit Paragraph 89 der "Preußischen allgemeinen Gerichtsverfassung", wonach der Justizsenator ermächtigt sei, die "Beschaffenheit der Amtstracht" zu bestimmen. Diese "Tracht" der Verteidiger bestehe aus schwarzer Robe, zu der der Rechtsanwalt ein weißes Hemd oder eines in "unauffälliger Farbe mit weißer Krawatte" zu tragen habe.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

Zur Startseite