Berlin: Berliner Chronik: 12. Januar 1977
Vor 25 Jahren berichteten wir: Die Bekanntmachungen der Senatsschulverwaltung über die Anmeldung der Schulanfänger dieses Jahres sind in einem wesentlichen Punkt falsch und stehen im Widerspruch zum Schulgesetz. Während der Schulsenator bekannt gibt, die Anmeldung habe an der Grundschule zu erfolgen, "in deren Einschulungsbereich" das Kind wohnt, steht den Eltern neuerdings gesetzlich das Recht zu, sich eine beliebige Schule in Berlin auszusuchen.
Vor 25 Jahren berichteten wir: Die Bekanntmachungen der Senatsschulverwaltung über die Anmeldung der Schulanfänger dieses Jahres sind in einem wesentlichen Punkt falsch und stehen im Widerspruch zum Schulgesetz. Während der Schulsenator bekannt gibt, die Anmeldung habe an der Grundschule zu erfolgen, "in deren Einschulungsbereich" das Kind wohnt, steht den Eltern neuerdings gesetzlich das Recht zu, sich eine beliebige Schule in Berlin auszusuchen. Allerdings soll noch in diesem Jahr eine Gesetzesnovelle den alten Zustand wieder herstellen: Anmeldung nur im Einschulungsbereich. In der Praxis dürfte die Wahlfreiheit keine große Rolle spielen, da die Masse der Eltern sich vermutlich ohnehin für die nächstgelegene Grundschule entscheidet. Abweichende Wünsche sind aber durchaus bekannt. Nach Auskunft der Senatsverwaltung kann die Aufnahme eines Kindes nur bei Überfüllung der Schule verweigert werden.
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