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BERLINER Chronik: 15. Dezember 1982

Vor 25 Jahren berichteten wir über die Einführung des Familiengelds

Eltern mit Kindern, die ab 1. Januar 1983 geboren werden, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ein steuerfreies Familiengeld. Diesem seit langem diskutierten Plan stimmte der Senat gestern zu. Er geht auf eine Initiative der CDU und FDP im Abgeordnetenhaus zurück. Das Familiengeld wird zunächst nur für das erste Lebensjahr eines Kindes gezahlt, sofern das Bruttofamilieneinkommen 66 000 DM jährlich plus 6000 DM für jedes weitere Kind nicht überschreitet und das Kleinkind nicht in einer Tagesstätte betreut wird. Außerdem wird die Zahlung von der Wahrnehmung der Untersuchungen des Kindes zur Früherkennung von Krankheiten abhängig gemacht.

Das Familiengeld (400 DM mtl.) wurde 1991 auf den Ostteil Berlins ausgedehnt, aber Ende 1992 abgeschafft.

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