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BERLINER Chronik: 15. Januar 1983

Vor 25 Jahren mussten ABM-Stellen nach öffentlichem Tarif bezahlt werden

Mit einer neuen Gestaltung der Arbeitsverträge für Angestellte im ABM-Programm (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) folgt Berlin künftig einer Empfehlung der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder. Die Arbeitsverträge für ABM-Kräfte im Öffentlichen Dienst sollen künftig zwölf statt bisher neun Monate gelten. Aufgrund einer neuen Weisung der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg sind ABM-Maßnahmen für Angestellte im Öffentlichen Dienst auch in Berlin künftig nur noch dann einzurichten, wenn eine Vergütung entsprechend dem Bundesangestelltentarif (BAT) gewährleistet ist. Die Neuregelungen gelten für ABM-Maßnahmen für Angestellte, die von diesem Jahr an beantragt werden. Maßnahmen aus dem Jahr 1982 werden noch nach dem alten Recht abgewickelt. Der Senat hat für dieses Jahr rund 1050 ABM-Beschäftigungsplätze für Angestellte vorgesehen.

Auch in Zeiten von Hartz IV gibt es noch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, allerdings nicht mehr im öffentlichen Dienst. Derzeit gibt es rund 8600 ABM-Stellen.

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