zum Hauptinhalt

BERLINER Chronik: 17. Juli 1987

Die DDR schafft die Todesstrafe ab und verkündet eine Amnestie für Häftlinge.

Der DDR-Staatsrat, de jure das kollektive Staatsoberhaupt, verkündet die Abschaffung der Todesstrafe und eine Amnestie. Die lebenslange Haft wird auf ein Maß von 15 Jahren ermäßigt, „soweit der Schutz von Leben und Gesundheit der Bürger das zulässt. Die Todesstrafe ist ab sofort abgeschafft, die Bestimmungen hierfür sind nicht mehr anzuwenden.“ Die Begründung lautet: Die seit Jahren nicht mehr verhängte Todesstrafe habe „auf historischen Erfordernissen“ beruht, Kriegs- und Naziverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie „schwerste Verbrechen gegen die Souveränität der DDR“, konsequent zu verfolgen. Die Entlassung der Amnestierten ist vom 12. Oktober bis 12. Dezember vorgesehen. Ausgenommen sind Häftlinge, „die wegen Nazi- und Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Spionage oder Mord verurteilt“ wurden. Laut DDR-Medien fasste der Staatsrat unter seinem Vorsitzenden Erich Honecker die Beschlüsse aus Anlass des 38. Jahrestages der DDR-Verfassung am 7. Oktober und der 750-Jahr-Feier Berlins. Die westdeutsche Bundesregierung sieht in den Schritten der ostdeutschen Führung einen Schritt zur Verbesserung des innerdeutschen Klimas. Brigitte Grunert

Zur Startseite