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BERLINER Chronik: 19. April 1983

Vor 25 Jahren berichteten wir über eine Gesetzesinitiative gegen Killerspiele

Der Senat hat sich in den Beratungen über eine Änderung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit für ein Verbot von Unterhaltungsspielgeräten eingesetzt, bei denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen dargestellt werden oder die eine Verherrlichung und Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben. Wie der Senat gestern auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Löffler (SPD) mitteilte, geht man davon aus, daß die Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesvorlage im Bundestag einbringen wird. Allerdings gebe es derzeit keine gesetzliche Grundlage, eine gewerbliche Aufstellung sogenannter Killerautomaten auf allgemein zugänglichen Verkehrsflächen zu untersagen.

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