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BERLINER Chronik: 20. März 1983

Seit 25 Jahren gilt der gesetzliche Wohnungsbegriff auch für die Berliner

Wie die Bundesbürger können nun auch die Berliner nicht mehr selbst darüber entscheiden, wo künftig ihr Haupt- und wo ihr Nebenwohnsitz sein soll. Am Wochenende trat eine Änderung des Berliner Meldegesetzes in Kraft, die den Meldebehörden die gesetzliche Handhabe gibt, einem Einwohner notfalls den ersten Wohnsitz zuzuweisen. Mit dieser Gesetzesänderung wird der bundeseinheitliche Hauptwohnungsbegriff auch für die Berliner verbindlich. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung. Die Begriffe „Hauptwohnung“ und „Nebenwohnung“ betreffen nur Einwohner, die in West-Berlin oder dem übrigen Bundesgebiet zwei oder mehrere Wohnungen unterhielten. Wohnungen in Ost-Berlin, der DDR oder im Ausland blieben unberücksichtigt.

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