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Berlin: Berliner Chronik: 23. Februar 1977

Vor 25 Jahren berichteten wir:Halteverbote in der Umgebung der Schmargendorfer Gaststätte und Galerie "Hundekehle" sollen künftig dazu beitragen, die Nachruhe der Anwohner insbesondere in der Heyden- und Selchowstraße zu schützen. Eine Weisung, geeignete Schilder aufzustellen, hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft als oberste Verkehrsbehörde jetzt dem Polizeipräsidenten erteilt.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

Halteverbote in der Umgebung der Schmargendorfer Gaststätte und Galerie "Hundekehle" sollen künftig dazu beitragen, die Nachruhe der Anwohner insbesondere in der Heyden- und Selchowstraße zu schützen. Eine Weisung, geeignete Schilder aufzustellen, hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft als oberste Verkehrsbehörde jetzt dem Polizeipräsidenten erteilt. Wegen der Lärmbelästigung von Anwohnern durch an- und abfahrende motorisierte Besucher des Lokals hatte die Polizei im Oktober letzten Jahres die Sperrzeit für das Lokal auf 22 Uhr vorverlegt. Auf einen Einspruch des Lokalinhabers, der darauf verwies, daß seine Hauptgeschäftszeit erst nach 22 Uhr beginne, wurde vom Verwaltungsgericht vorerst eine um 24 Uhr beginnende Sperrzeit festgelegt. In dem Beschluß des Gerichts wurde unter anderem festgestellt, daß die Polizei vor Anordnung der Sperrzeit hätte "prüfen müssen, ob vor allem im Wohnbereich der Beschwerdeführer ...ein zeitlich begrenztes, eingeschränktes Halteverbot ...geeignet ist, den Schutz der Nachtruhe der Anwohner zu gewährleisten". Dieser Aufforderung kommt die Wirtschaftsverwaltung mit ihrer jetzt erlassenen Weisung nach. Die Polizei hat zugesagt, daß nach Aufstellen der Halteverbotsschilder die Sperrzeit für das Lokal aufgehoben werde.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

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