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Berlin: Berliner Chronik: 24. August 1976

Vor 25 Jahren berichteten wir:Der Schutz der Anwohner vor gesundheitlichen Schäden in den Nachtstunden hat Vorrang vor den wirtschaftlichen Belangen eines Gastwirts. Das hat das Oberverwaltungsgericht in einem unanfechtbaren Beschluß zu dem Fall eines Gastwirts in Buckow festgestellt.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

Der Schutz der Anwohner vor gesundheitlichen Schäden in den Nachtstunden hat Vorrang vor den wirtschaftlichen Belangen eines Gastwirts. Das hat das Oberverwaltungsgericht in einem unanfechtbaren Beschluß zu dem Fall eines Gastwirts in Buckow festgestellt. Wegen störenden Lärms, der in den Nachtstunden von der Schankwirtschaft ausging, hat der Polizeipräsident durch Verfügung angeordnet, daß der Beginn der Sperrzeit des Lokals auf 22 Uhr vorzuverlegen und ihr Ende auf 7 Uhr hinauszuschieben ist. Das OVG verweist in seinem Beschluß auf Schallpegelmessungen, die von 22 Uhr bis 3 Uhr in dem Wohngebiet von dem Lokal aus laufend erhebliche Überschreitungen der zulässigen Lautstärkengrenze ergaben. Es erwähnt dabei belästigende Kraftfahrzeuggeräusche, laute Unterhaltung, Lachen und Rufen der Gäste vor der Schankwirtschaft, Zuschlagen von Türen und Musikgeräusche aus den Betriebsräumen. Dieser Lärm in den Nachtstunden bedeute nach wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Gefährdung der Gesundheit der Anwohner (Aktenzeichen OVG I S 109/76).

Vor 25 Jahren berichteten wir:

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