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BERLINER Chronik: 25. Juli 1983

Vor 25 Jahren durfte das Tempodrom in seinem Zelt nur bis 22 Uhr lärmen

Das Referat für Lärmbekämpfung hat keine Bedenken mehr dagegen, nächtliche Konzerte wie in der Nacht zum Sonntag im Tempodrom (Bach-Konzert mit Cembalo) zu genehmigen. Wie die Senatsverwaltung gestern mitteilte, war nach den Messungen des Geräuschpegels festzustellen, daß die „allgemeinen Nachtgeräusche“ (42 bis 44 Dezibel) vor dem Veranstaltungszelt lauter als die Musik waren. Von den Meßgeräten sei die Musik nicht registriert worden. Nur einmal hätten die Meßnadeln bei 50 Dezibel ausgeschlagen, als der Applaus gegen 1 Uhr 30 ertönt sei. In der Mitteilung heißt es, für laute Konzerte, zum Beispiel Rockmusik und andere Veranstaltungen, bleibe es bei der Zeitbegrenzung bis 22 Uhr. Das Referat für Lärmbekämpfung habe „unbürokratisch und schnell“ auf die Ankündigung des Tempodroms reagiert, das Cembalo-Bach-Konzert in der Nacht zum Sonntag nicht ausfallen und in der Zeit von Mitternacht bis 2 Uhr spielen zu lassen. Zur Begründung hatte ein Sprecher des Tempodroms angegeben, vom Spielverbot zu spät informiert worden zu sein. Der Meßtrupp habe feststellen sollen, ob durch derartige Sonderkonzerte die Nachtruhe der Anwohner gestört wird.

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