BERLINER Chronik: 26. Januar 1983
Vor 25 Jahren wurde ein eigener Dienstrang für Polizeischüler eingeführt
Berlins Polizeischüler werden künftig auch an ihren Dienstbezeichnungen deutlich als Auszubildende erkennbar sein. Die in der Regel 16 Jahre alten Dienstanfänger im mittleren Polizeivollzugsdienst heißen nun „Polizeihauptwachtmeister-Anwärter“. Die bisherigen Dienstränge der jungen Polizeibeamten während ihrer zweieinhalbjährigen Ausbildung – Polizeiwachtmeister sowie Polizeioberwachtmeister – entfallen. Die Anstellung als Beamter im Range eines Polizeihauptwachtmeisters erfolgt nun nach Beendigung der auf die Ausbildung folgenden eineinhalbjährigen Probezeit.
Heute heißen die Polizeischüler im Vollzugsdienst Polizeimeister-Anwärter.
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