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Berlin: Berliner Chronik: 27. Dezember 1975

Mit den neuen, zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft tretenden Tarifbestimmungen (Strompreiserhöhung von 17 Prozent) setzt die Bewag auch neue "Allgemeine Tarife für die Versorgung mit elektrischer Energie" in Kraft.

Mit den neuen, zum 1. Januar kommenden Jahres in Kraft tretenden Tarifbestimmungen (Strompreiserhöhung von 17 Prozent) setzt die Bewag auch neue "Allgemeine Tarife für die Versorgung mit elektrischer Energie" in Kraft. Die neuen allgemeinen Bedingungen enthalten keine wesentlichen Änderungen gegenüber der seit 1974 geltenden Regelung. Neu ist aber der Wegfall des bisherigen Grundpreises, der nach dem Muster des übrigen Bundesgebietes nunmehr durch einen Verrechnungs- und einen Bereitstellungspreis ersetzt wird. Diese beiden festen Entgelte von zusammen 39,60 Mark im Jahr werden für jeden Haushalt erhoben. Der Verrechnungs- und Bereitstellungspreis deckt auch die Nutzung von elektrischer Nachtspeicherheizung ab. Ein Zuschlag muß ferner in Haushalten gezahlt werden, in denen Heizgeräte für Raum- und Außenflächenheizung sowie zur Warmwasserbereitung in Schwimmbädern, Saunen und dergleichen sowie Klimageräte mit einem Anschlußwert von über 2000 Watt betrieben werden. Diese Geräte dürfen außerdem nur mit Zustimmung der Bewag genutzt werden. Der Zuschlag beträgt für jeweils 0,5 Kilowatt Anschlußwert über 2000 Watt hinaus 61,32 Mark im Jahr.

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