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Berlin: Berliner Chronik: 27. Januar 1976

Seit dem Bau der Mauer am 13. August 1961 sind nach Angaben der West-Berliner Arbeitsgemeinschaft 13.

Seit dem Bau der Mauer am 13. August 1961 sind nach Angaben der West-Berliner Arbeitsgemeinschaft 13. August in der DDR etwa 40 000 Personen im Zusammenhang mit versuchter Flucht und Fluchthilfe zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Bei etwa 200 Personen soll das Strafmaß zwischen zehn Jahren und lebenslang gelegen haben. Etwa viertausend Personen haben den Angaben zufolge Freiheitsstrafen zwischen fünf und zehn Jahren erhalten. Der überwiegende Teil sei wegen "versuchten Grenzübertritts" zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und fünf Jahren verurteilt worden. Allein im Raum Berlin sind seit 1961 nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft bei "Schleusungen" und in Fluchttunneln sechs Fluchthelfer von DDR-Seite erschossen worden.

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