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BERLINER Chronik: 29. Juni 1982

Vor 25 Jahren berichteten wir über aberkannte DDR-Staatsbürgerschaften

Die DDR hat jetzt die vom Ministerrat beschlossene Verordnung veröffentlicht, mit der den vor dem Jahre 1981 in den Westen Geflüchteten die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt wird. Damit wird gleichzeitig vom 1. Juli an auf eine Strafverfolgung „wegen ungesetzlichen Verlassens“ der DDR verzichtet. Wie aus dem gestern in West-Berlin vorliegenden DDR-Gesetzblatt außerdem hervorgeht, gilt die Aberkennung der Staatsbürgerschaft auch für Kinder von Flüchtlingen. Mit dieser Verordnung entspricht die DDR den Vereinbarungen mit der Bundesregierung in Zusammenhang mit den „Swing“-Verhandlungen. Dieser Teil der Vereinbarungen war in der DDR – beispielsweise in der Presse – bisher nicht bekanntgemacht worden.

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