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Berlin: Berliner Chronik: 31. Dezember 1975

So gut wie problemlos ist für die Polizei die wichtigste Neuerung der Straßenverkehrsordnung, wonach ab 1. Januar für alle Fahrer von Personenwagen und kleineren Lastwagen bis zwei Tonnen Gesamtgewicht Sicherheitsgurte für die Vordersitze vorhanden sein müssen und diese auch anzulegen sind.

So gut wie problemlos ist für die Polizei die wichtigste Neuerung der Straßenverkehrsordnung, wonach ab 1. Januar für alle Fahrer von Personenwagen und kleineren Lastwagen bis zwei Tonnen Gesamtgewicht Sicherheitsgurte für die Vordersitze vorhanden sein müssen und diese auch anzulegen sind. Die Polizei hat für die nächsten zwei Jahre noch keine Rechtsgrundlagen, um gegen jene vorzugehen, die ihre Sicherheitsgurte nicht anlegen. So will man mit einer permanenten Aufklärung und Erziehung den Bürger darauf vorbereiten, dass er zumindest von 1978 an mit "Sanktionen" zu rechnen hat, sofern der Gesetzgeber diese dann vorsehen wird. In der Praxis sieht es für die Polizei so aus, dass durch verkehrserzieherische Veranstaltungen auf die neue Straßenverkehrsordnung hingewiesen wird. 58 hauptamtliche Verkehrserzieher der Polizei, die in jedem Monat vor allem in Schulen ihre Aufklärungsarbeit betreiben, sollen schwerpunktmäßig eingesetzt werden, um dem Kraftfahrer den Sicherheitsgurt schmackhaft zu machen. Auch bei Verkehrskontrollen, Mausefallen, Intensivkontrollen oder sonstigen Gelegenheiten ist jeder Polizist durch eine bereits erlassene Dienstanweisung verpflichtet, den Kraftfahrer "zwanglos am Rande" für das Anlegen des Sicherheitsgurtes zu gewinnen.

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