BERLINER Chronik: 4. November 1982
Vor 25 Jahren gab es Streit um Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
Die Diskussion um die Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst wurde gestern um ein überraschendes Detail bereichert. Die Innenverwaltung räumte ein, daß Beamte für eine lehrende Nebentätigkeit etwa an der Finanz- oder Verwaltungsschule während der Dienstzeit nicht nur ein Honorar erhalten, sondern ihnen außerdem dafür pauschal 104 Stunden pro Jahr auf ihre Dienstzeit angerechnet werden. Etwa 600 Polizeibeamte üben eine „entgeltliche“, genehmigte Nebentätigkeit aus.
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