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BERLINER Chronik: 5. Dezember 1982

Vor 25 Jahren berichteten wir über Lärm vom Schießplatz Ruhleben

Es ist nicht möglich, durch technische Maßnahmen eine spürbare Entlastung für die lärmgeplagten Anwohner des Schießplatzes Ruhleben zu erreichen. Das haben die bisherigen Untersuchungen der Fachleute ergeben. Auch eine spezielle Lärmschutzkabine könnte keine wesentliche Verminderung der Lärmbelästigung bringen. „Ob die vom Schießplatz Ruhleben ausgehende Beeinträchtigung die nach deutschen Vorschriften zulässigen Grenzwerte übersteigt, ist nicht zu beurteilen“, heißt es aus der Senatsverwaltung für Umweltschutz. Als Begründung wird erklärt, daß sich die deutschen Vorschriften für die Beurteilung von Schießlärm nur auf zivile Anlagen beziehen. Für militärische Schießanlagen gelten sie nicht.

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