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Berlin: Berliner Chronik: 8. September 1976

Vor 25 Jahren berichteten wir:Das neue Tierkörperbeseitigungsgesetz soll sicherstellen, daß Tierkadaver auf gesundheitsunschädliche Weise beseitigt werden. Von einer bestimmten Größe an dürfen verendete Tiere nur noch in der Tierkörperbeseitigungsanstalt in Spandau vernichtet werden.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

Das neue Tierkörperbeseitigungsgesetz soll sicherstellen, daß Tierkadaver auf gesundheitsunschädliche Weise beseitigt werden. Von einer bestimmten Größe an dürfen verendete Tiere nur noch in der Tierkörperbeseitigungsanstalt in Spandau vernichtet werden. Hamster, weiße Mäuse, Meerschweinchen, Schildkröten und andere kleine Haustiere, auch Wellensittiche oder Papageien, dürfen weiterhin im Garten begraben oder "wie bisher ebenso wie sonst in Haushaltungen anfallende Gegenstände beseitigt werden". Wenn tote Hunde oder Katzen nicht auf eigenem Grund und Boden vergraben werden können, müssen sie in der Tierkörperbeseitigungsanstalt abgegeben werden. Eine Bestattung ist auch - allerdings gegen Bezahlung - auf dem Hundefriedhof in Lankwitz möglich. Im Text der entsprechenden Bekanntmachung im Amtsblatt werden auch "alle Besitzer von Affen, Leoparden, Krokodilen, größeren Schlangen und anderen exotischen Tieren" aufgefordert, Kadaver in der Tierkörperbeseitigungsanstalt abzuliefern.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

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